§ 7/2 - Bebauungsplan "B 14 Ausbau zwischen Heimbach und dem Gaildorfer Dreieck"; hier: Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Juli 2012, 10:28 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Zuge der Gesamtplanung des Ausbaus der B14 im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwäbisch Hall wurde die B14 zwischen dem Scharfen Eck und dem Gaildorfer Dreieck jeweils zweispurig in jede Fahrtrichtung ausgebaut. Ein weiterer zweispuriger Ausbau erfolgte im Rahmen der Herstellung der Fußgängerunterführung in Heimbach. Dieser zweispurige Ausbau betrifft jedoch nur die Fahrtrichtung von Schwäbisch Hall Richtung Michelfeld. Die Gegenrichtung ist nur einspurig ausgebaut.

Mit der Herstellung der Westumgehung wird jetzt der Verkehr von der Westumgehung kommend in Richtung Schwäbisch Hall zweispurig auf die B14 geführt. Von der Robert-Bosch-Straße bis zur Einmündung der Westumgehung ist die B14 ebenfalls in Fahrtrichtung Schwäbisch Hall zweispurig ausgebaut. Im Bereich von Heimbach werden diese beiden Fahrspuren in Richtung Schwäbisch Hall auf eine Fahrspur zusammengeführt. Diese Fahrbahnverengung führt immer wieder zu einer Verzögerung des Verkehrsabflusses.

Die Verwaltung ist darauf an das Regierungspräsidium herangetreten und hat den Vorschlag unterbreitet, das Straßenstück zwischen Heimbach und dem Gaildorfer Dreieck in Richtung Schwäbisch Hall ebenfalls zweispurig auszubauen. Dieser Ausbau kann unter Verzicht des Fahrbahnteilers realisiert werden. Anfang Juni teilte das Regierungspräsidium Stuttgart vertreten durch die Straßenbauverwaltung Schwäbisch Hall mit, dass das Regierungspräsidium den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen hat und diesen Ausbau zustimmen wird, bzw. die Realisierung in Aussicht stellt. Voraussetzung für die Realisierung ist jedoch die rechtliche Absicherung dieses Projektes.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den vierspurigen Ausbau im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens rechtlich abzusichern. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist ein weiterer Bestandteil dieser Planung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränkt sich ausschließlich auf die Fläche, für die der zweispurige Ausbau vorgesehen ist. Die Fläche ist im beiliegenden Erläuterungsplan dargestellt. Inhaltlich sieht der Bebauungsplan lediglich die Festsetzung dieser Fläche als Verkehrsfläche vor. Die straßenbegleitenden Grünflächen werden im Bestand festgeschrieben.

Von Seiten der Verwaltung wird die kurzfristige Entscheidung des Regierungspräsidiums bezüglich dieses Ausbaus außerordentlich begrüßt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten Ausbau der B14 zwischen dem Gaildorfer Dreieck und Heimbach zu. Das für die Realisierung erforderliche Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 0194-03 wird im Entwurf aufgestellt.

Entwurf- und Aufstellungsbeschlusss:

A) Bebauungsplan Nr. 0194-03
Der B-Plan Nr. 0194-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 13.06.12 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Meine Werkzeuge