2286137/meetingminutes/2384868/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 31.07.2012 11:48, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=2384868|paragraph-attribute-mm_id=2286137|paragraph-attribute-number=5|paragraph-attribute-subnumber=3|paragraph-attribute-full_number=5/3|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=177/12|paragraph-attribute-title=Satzung besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Bahnhofsareal|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=2384868|paragraph-attribute-mm_id=2286137|paragraph-attribute-number=118|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=118|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=177/12|paragraph-attribute-title=Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Bahnhofsareal|paragraph-attribute-statement=<p>
Am 02.05 2012 hat der Gemeinderat beschlossen einen st&auml;dtebaulichen Ideenwettbewerb&nbsp; f&uuml;r den o.g Bereich auszuloben, als Entscheidungsgrundlage f&uuml;r die zuk&uuml;nftige st&auml;dtebauliche Entwicklung.</p>
+
Am 02.05.2012, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2286102/meetingminutes/2316091/paragraph &sect; 73], hat der Gemeinderat beschlossen einen st&auml;dtebaulichen Ideenwettbewerb f&uuml;r den o. g. Bereich auszuloben, als Entscheidungsgrundlage f&uuml;r die zuk&uuml;nftige st&auml;dtebauliche Entwicklung.</p>
 
<p>
 
<p>
Ein entscheidendes Kriterium ist in diesem Zusammenhang auch die Eigentumsfrage; die Stadt sollte hier die M&ouml;glichkeit haben, auf noch nicht in Ihrem Eigentum stehende Fl&auml;chen&nbsp; zuzugreifen, um eine zuk&uuml;nftige Fehlentwicklung zu vermeiden.</p>
+
Ein entscheidendes Kriterium ist in diesem Zusammenhang auch die Eigentumsfrage; die Stadt sollte hier die M&ouml;glichkeit haben, auf noch nicht in ihrem Eigentum stehende Fl&auml;chen zuzugreifen, um eine zuk&uuml;nftige Fehlentwicklung zu vermeiden.<br />
 +
Das gesetzliche Vorkaufsrecht des &sect; 24 BauGB reicht hier aber nicht aus, da dessen Anwendung einen Bebauungsplan bzw. eine andere verbindliche &ouml;ffentlich rechtliche Regelung (Erhaltungs- oder Sanierungssatzung o. &auml;.) voraussetzt.</p>
 
<p>
 
<p>
Das gesetzliche Vorkaufsrecht des &sect; 24 BauGB reicht hier aber nicht aus, da dessen Anwendung einen Bebauungsplan bzw, eine andere verbindliche &ouml;ffentlich rechtliche Regelung (Erhaltungs- oder Sanierungssatzung o.&auml;) voraussetzt.</p>
+
In derartigen F&auml;llen bietet das BauGB nach &sect; 25 die M&ouml;glichkeit, eine Satzung &uuml;ber ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen.<br />
<p>
+
Voraussetzung daf&uuml;r ist</p>
In derartigen F&auml;llen bietet das BauGB nach &sect; 25 die M&ouml;glichkeit , eine Satzung &uuml;ber ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen; Voraussetzung daf&uuml;r ist</p>
+
 
<p>
 
<p>
 
a) ein rechtskr&auml;ftiger Bebauungsplan oder<br />
 
a) ein rechtskr&auml;ftiger Bebauungsplan oder<br />
b) ein Gebiet in dem die Stadt st&auml;dtebauliche Ma&szlig;nahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten st&auml;dtebaulichen Entwicklung.</p>
+
b) ein Gebiet, in dem die Stadt st&auml;dtebauliche Ma&szlig;nahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten st&auml;dtebaulichen Entwicklung.</p>
 
<p>
 
<p>
Die unter b) genannten Merkmale sind nach Ansicht der Verwaltung erf&uuml;llt, so dass dieses Rechtsinstrumentarium zur Anwendung kommen sollte.</p>
+
Die unter b) genannten Merkmale sind nach Ansicht der Verwaltung erf&uuml;llt, so dass dieses Rechtsinstrument zur Anwendung kommen sollte.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Anlage 1: [[Media:177-12_Anlage.pdf{{!}}Satzung]]</p>
 
Anlage 1: [[Media:177-12_Anlage.pdf{{!}}Satzung]]</p>
 
<p>
 
<p>
 
Anlage 2: [[Media:12-177.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:12-177.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 +
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
<p>
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt Bezug auf den Beschluss des o. g. BPA, einen st&auml;dtebaulichen Wettbewerb an dieser Stelle durchzuf&uuml;hren. Das Vorkaufsrecht untermauert die Planungshoheit der Stadt Schw&auml;bisch Hall.</p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
Zur Sicherung einer geordneten st&auml;dtebaulichen Entwicklung wird nach &sect; 25 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB die beiliegende Satzung &uuml;ber ein Besonderes Vorkaufsrecht f&uuml;r den im Lageplan der Abt. Stadtplanung vom 05.06.2012 dargestellten Bereich beschlossen.</p>
+
Zur Sicherung einer geordneten st&auml;dtebaulichen Entwicklung wird nach &sect; 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB die beiliegende Satzung &uuml;ber ein besonderes Vorkaufsrecht f&uuml;r den im Lageplan der Abt. Stadtplanung vom 05.06.2012 dargestellten Bereich beschlossen.<br />
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Satzung besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Bahnhofsareal|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=27.06.2012|paragraph-template-backlink=2286137/0/meetingminutes|}}
+
(einstimmig - 31 -)</p>
 +
|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 +
1 A. Amt 61
 +
1 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Satzung, Bahnhof|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Bahnhofsareal|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=27.06.2012|paragraph-template-backlink=2286137/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|2384868]]
 
[[Category:TYP:P|2384868]]
[[Category:MMID:2286137|#########5#########3]]
+
[[Category:MMID:2286137|#######118##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Satzung|Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Bahnhofsareal (27.06.2012, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Bahnhof|Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Bahnhofsareal (27.06.2012, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2012-06-27]]
 
[[Category:Startdate|2012-06-27]]

Aktuelle Version vom 31. Juli 2012, 11:48 Uhr

Sachvortrag:

Am 02.05.2012, § 73, hat der Gemeinderat beschlossen einen städtebaulichen Ideenwettbewerb für den o. g. Bereich auszuloben, als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung.

Ein entscheidendes Kriterium ist in diesem Zusammenhang auch die Eigentumsfrage; die Stadt sollte hier die Möglichkeit haben, auf noch nicht in ihrem Eigentum stehende Flächen zuzugreifen, um eine zukünftige Fehlentwicklung zu vermeiden.
Das gesetzliche Vorkaufsrecht des § 24 BauGB reicht hier aber nicht aus, da dessen Anwendung einen Bebauungsplan bzw. eine andere verbindliche öffentlich rechtliche Regelung (Erhaltungs- oder Sanierungssatzung o. ä.) voraussetzt.

In derartigen Fällen bietet das BauGB nach § 25 die Möglichkeit, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen.
Voraussetzung dafür ist

a) ein rechtskräftiger Bebauungsplan oder
b) ein Gebiet, in dem die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Die unter b) genannten Merkmale sind nach Ansicht der Verwaltung erfüllt, so dass dieses Rechtsinstrument zur Anwendung kommen sollte.

Anlage 1: Satzung

Anlage 2: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den Beschluss des o. g. BPA, einen städtebaulichen Wettbewerb an dieser Stelle durchzuführen. Das Vorkaufsrecht untermauert die Planungshoheit der Stadt Schwäbisch Hall.

Beschluss:

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB die beiliegende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den im Lageplan der Abt. Stadtplanung vom 05.06.2012 dargestellten Bereich beschlossen.
(einstimmig - 31 -)

Meine Werkzeuge