2286137/meetingminutes/2384861/paragraph

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Die am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2174127/meetingminutes/2174302/paragraph 19. Mai 2010] vom Gemeinderat verabschiedeten Satzung &uuml;ber die Erhebung von Marktgeb&uuml;hren wurde vom Regierungspr&auml;sidium Stuttgart ger&uuml;gt. Nach &sect; 14 des Kommunalabgabegesetzes d&uuml;rfen die Geb&uuml;hren h&ouml;chstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grunds&auml;tzen ansatzf&auml;higen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Die Geb&uuml;hrenkalkulation h&auml;tte dem Gemeinderat zum Beschluss beigelegt werden m&uuml;ssen, weshalb ein erneuter Beschluss f&auml;llig wird.</p>
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Die am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2174127/meetingminutes/2174302/paragraph 19. Mai 2010] vom Gemeinderat verabschiedete Satzung &uuml;ber die Erhebung von Marktgeb&uuml;hren wurde vom Regierungspr&auml;sidium Stuttgart ger&uuml;gt. Nach &sect; 14 des Kommunalabgabengesetzes d&uuml;rfen die Geb&uuml;hren h&ouml;chstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grunds&auml;tzen ansatzf&auml;higen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Die Geb&uuml;hrenkalkulation h&auml;tte dem Gemeinderat zum Beschluss beigelegt werden m&uuml;ssen, weshalb ein erneuter Beschluss f&auml;llig wird.</p>
 
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Grundlage f&uuml;r die beigef&uuml;gte Geb&uuml;hrenkalkulation sind die Kosten nach dem Rechnungsergebnis 2010 und 2011, sowie Plandaten f&uuml;r die Jahre 2012/ 2013/ 2014.</p>
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Grundlage f&uuml;r die beigef&uuml;gte Geb&uuml;hrenkalkulation sind die Kosten nach dem Rechnungsergebnis 2010 und 2011, sowie Plandaten f&uuml;r die Jahre 2012/ 2013/ 2014.<br />
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In den Jahren 2010 und 2011 wurden durchschnittlich 41.673,57 &euro; an Kosten verursacht. Bei einer erwarteten Kostensteigung von 2 % pro Jahr ergeben sich f&uuml;r die Jahre 2012 - 2014 durchschnittliche Kosten von 43.397,79 &euro; pro Jahr.</p>
 
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In den Jahren 2010 und 2011 wurden durchschnittlich 41.673,57 &euro; an Kosten verursacht.<br />
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Grundlage f&uuml;r die Bemessung der Marktgeb&uuml;hren sind, wie bereits dem Gemeinderat am 19. Mai 2010 dargelegt, die laufenden Frontmeter bei einer maximalen Standtiefe von 4 m. Bei erh&ouml;hter Standtiefe soll ein Aufschlag von 30 % berechnet werden. Grunds&auml;tzlich sollen Marktbeschickerinnen und -beschicker, die nur saisonal oder auf den umsatzst&auml;rkeren Samstagmarkt kommen, etwas h&ouml;here Geb&uuml;hren entrichten, als diejenigen, die nur am Mittwoch oder ganzj&auml;hrig an beiden Markttagen ihre Waren anbieten.</p>
Bei einer erwarteten Kostensteigung von 2 % pro Jahr ergeben sich f&uuml;r die Jahre 2012 - 2014 durchschnittliche Kosten von 43.397,79 &euro; pro Jahr.</p>
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Grundlage f&uuml;r die Bemessung der Marktgeb&uuml;hren sind, wie bereits dem Gemeinderat am 19.05.2010 dargelegt, die laufenden Frontmeter bei einer maximalen Standtiefe von 4 m. Bei erh&ouml;hter Standtiefe soll ein Aufschlag von 30 % berechnet werden. Grunds&auml;tzlich sollen Marktbeschickerinnen und -beschicker, die nur saisonal oder auf den umsatzst&auml;rkeren Samstagmarkt kommen, etwas h&ouml;here Geb&uuml;hren entrichten, als diejenigen, die nur am Mittwoch oder ganzj&auml;hrig an beiden Markttagen ihre Waren anbieten.</p>
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Bei dem neuen Geb&uuml;hrenverzeichnis ergeben sich momentan bei vergebenen 204,5&nbsp;lfm Frontfl&auml;che-Einnahmen in H&ouml;he von 37.603,70 &euro; pro Jahr.</p>
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Bei dem neuen Geb&uuml;hrenverzeichnis ergeben sich momentan bei vergebenen 204,5 lfm. Frontfl&auml;che Einnahmen in H&ouml;he von 37.603,70 &euro; pro Jahr.</p>
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Mit den vom Gemeinderat bereits beschlossenen Geb&uuml;hren wird ein Kostendeckungsgrad von 85 % erreicht. Die Verwaltung schl&auml;gt vor, die Geb&uuml;hren wie beschlossen zu belassen.</p>
 
Mit den vom Gemeinderat bereits beschlossenen Geb&uuml;hren wird ein Kostendeckungsgrad von 85 % erreicht. Die Verwaltung schl&auml;gt vor, die Geb&uuml;hren wie beschlossen zu belassen.</p>
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Anlage 2: [[Media:153-12_Kalkulation.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenkalkulation]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:153-12_Kalkulation.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenkalkulation]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt in das Thema ein: Die Marktgeb&uuml;hren sollen <u>nicht</u> ver&auml;ndert werden, das Regierungspr&auml;sidium hat lediglich die Offenlegung der Geb&uuml;hrenkalkulation im Gemeinderat gefordert. Dieser Forderung wird hiermit nachgekommen. &Uuml;ber die Geb&uuml;hrens&auml;tze herrscht Einvernehmen mit den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern. Die vorgetragenen Geb&uuml;hren betreffen lediglich den Wochenmarkt und nicht Vergn&uuml;gungsm&auml;rkte wie den Weihnachts- oder Jakobimarkt.</p>
 
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Der Satzung &uuml;ber die Erhebung von Marktgeb&uuml;hren und dem beigef&uuml;gten Geb&uuml;hrenverzeichnis wird zugestimmt. Diese treten r&uuml;ckwirkend zum 01.06.2010 in Kraft.</p>
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Der Satzung &uuml;ber die Erhebung von Marktgeb&uuml;hren und dem beigef&uuml;gten Geb&uuml;hrenverzeichnis wird zugestimmt. Diese treten r&uuml;ckwirkend zum 01.06.2010 in Kraft.<br />
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2012, 10:37 Uhr

Sachvortrag:

Die am 19. Mai 2010 vom Gemeinderat verabschiedete Satzung über die Erhebung von Marktgebühren wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart gerügt. Nach § 14 des Kommunalabgabengesetzes dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Die Gebührenkalkulation hätte dem Gemeinderat zum Beschluss beigelegt werden müssen, weshalb ein erneuter Beschluss fällig wird.

Grundlage für die beigefügte Gebührenkalkulation sind die Kosten nach dem Rechnungsergebnis 2010 und 2011, sowie Plandaten für die Jahre 2012/ 2013/ 2014.
In den Jahren 2010 und 2011 wurden durchschnittlich 41.673,57 € an Kosten verursacht. Bei einer erwarteten Kostensteigung von 2 % pro Jahr ergeben sich für die Jahre 2012 - 2014 durchschnittliche Kosten von 43.397,79 € pro Jahr.

Grundlage für die Bemessung der Marktgebühren sind, wie bereits dem Gemeinderat am 19. Mai 2010 dargelegt, die laufenden Frontmeter bei einer maximalen Standtiefe von 4 m. Bei erhöhter Standtiefe soll ein Aufschlag von 30 % berechnet werden. Grundsätzlich sollen Marktbeschickerinnen und -beschicker, die nur saisonal oder auf den umsatzstärkeren Samstagmarkt kommen, etwas höhere Gebühren entrichten, als diejenigen, die nur am Mittwoch oder ganzjährig an beiden Markttagen ihre Waren anbieten.

Bei dem neuen Gebührenverzeichnis ergeben sich momentan bei vergebenen 204,5 lfm Frontfläche-Einnahmen in Höhe von 37.603,70 € pro Jahr.

Mit den vom Gemeinderat bereits beschlossenen Gebühren wird ein Kostendeckungsgrad von 85 % erreicht. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren wie beschlossen zu belassen.

Anlage 1: Marktsatzung und Gebührenverzeichnis

Anlage 2: Gebührenkalkulation

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein: Die Marktgebühren sollen nicht verändert werden, das Regierungspräsidium hat lediglich die Offenlegung der Gebührenkalkulation im Gemeinderat gefordert. Dieser Forderung wird hiermit nachgekommen. Über die Gebührensätze herrscht Einvernehmen mit den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern. Die vorgetragenen Gebühren betreffen lediglich den Wochenmarkt und nicht Vergnügungsmärkte wie den Weihnachts- oder Jakobimarkt.

Beschluss:

Der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren und dem beigefügten Gebührenverzeichnis wird zugestimmt. Diese treten rückwirkend zum 01.06.2010 in Kraft.
(einstimmig - 30 -; Stadtrat Stutz wegen Befangenheit abgetreten)

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