§ 106 - Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich zwischen Johanniter- und Salinenstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit dem 10.08.2010 ist für das Gebiet zwischen Johanniter- und Salinenstraße eine Veränderungssperre in Kraft. Hintergrund hierfür war unter anderem die Entwicklung der Fläche für den Neubau der Polizeidirektion. Die Veränderungssperre läuft zum 10.08.2012 aus.

Aufgrund der aktuellen Diskussionen um die Polizeisturkturreform des Landes Baden-Württemberg wurde das Bebauungsplanverfahren sowie der Architektenwettbewerb für den Neubau der künftigen Polizei­direktion ausgesetzt, bis die genauen Raumanforderungen für den Neubau bekannt sind. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Amt Heilbronn der Vermögen und Bau Baden-Württemberg, eine Verlängerung der Veränderungssperre um zwei Jahre beantragt. § 17 Abs. 1 BauGB sieht eine Verlängerung der Veränderungssperre für zunächst ein Jahr vor. Die Verwaltung befürwortet die Verlängerung der Veränderungssperre.

Anlage 1: Schreiben Vermögen und Bau B-W

Anlage 2: Satzung

Anlage 3: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf das Schreiben des Amtes Heilbronn der Vermögen und Bau Baden-Württemberg, nach dem die Veränderungssperre aufrecht erhalten bleiben soll, da es Änderungen - insbesondere bei den Gebäudevolumina (ausgelöst durch die Polizeistrukturreform) - gibt und die Planungen entsprechend angepasst werden müssen.

Stadtrat Reber kann einer Verlängerung der Veränderungssperre nicht zustimmen. Hierdurch soll Druck auf die Polizei ausgeübt werden, sich zur Art und zum Umfang des Neubaus zu äußern. Sollte sich herausstellen, dass die Polizei ein kleineres Gebäude baut, muss auch die Feuerwache West in Frage gestellt werden.

- Stadtrat Sakellariou ab 18.20 Uhr anwesend -

Stadtrat Dr. Pfisterer widerspricht vehement - der Standort der Polizei wird nicht in Frage gestellt, lediglich die Dimensionen des Neubaus sind unklar. Auch kommt für ihn nicht in Frage, die Beschlüsse zur Feuerwehr in Frage zu stellen.
Stadtrat Baumann ist mit der Verlängerung der Veränderungssperre einverstanden. Er sieht hiermit ein Mittel der Polizei, sich das Grundstück zu reservieren.

Stadtrat Neidhardt führt aus, dass die Dimension des Polizeineubaus zum heutigen Zeitpunkt unklar ist. Das Grundstück hierfür soll freigehalten werden. Die Feuerwehrplanungen sind aus einsatztaktischen Gründen nicht mehr zu ändern.

Stadträtin Herrmann möchte der Polizei Zeit einräumen, um ihre Planungen zu intensivieren. Sie erwartet jedoch ein klares Zeichen der Polizei, dass an dieser Stelle ein Neubau kommen soll.

Oberbürgermeister Pelgrim bittet die beiden Themenfelder „Feuerwehr“ und „Neubau der Polizei“ zu trennen. Die Planungen der Feuerwehr sind aus dem Brandschutzbedarfsplan hervorgegangen. Aus Gründen der Einsatztaktik und Erreichbarkeit sind für die Feuerwehr zwei Standorte erforderlich - hierfür werden Teile der Abteilungen aufgegeben. Infolgedessen wurden Überlegungen angestellt, was mit dem bisherigen Standort passieren soll. Nach Abwägung verschiedener Optionen hat man sich an dieser Stelle für einen Polizeineubau entschieden. Die Stadt möchte an dieser Stelle keinen Zweckbau sondern einen den Ansprüchen der Innenstadt entsprechenden Neubau aufgrund eines städtebaulichen Wettbewerbs. Das Land hat diese Auffassung akzeptiert. Aufgrund der Polizeistrukturreform ergeben sich Änderungen im Volumen, es gibt jedoch keine Hinweise, dass der Neubau grundsätzlich in Frage gestellt wird bzw. dass vom geplanten Standort abgewichen werden soll.
Oberbürgermeister Pelgrim ist persönlich der Ansicht, dass dies der am besten geeignete Standort für einen Polizeineubau ist. Er möchte auch nach den Entscheidungen - resultierend aus der Polizeistrukturreform - für die Polizei verlässlicher und fairer Partner bleiben.

Stadtrat Reber bekräftigt nochmals, dass auf das Verhalten der Polizei Druck ausgeübt werden soll, zumal bekannt ist, dass Ende 2013 der Standort Gräterweg 13 aufgegeben wird.

Stadtrat und polizeipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sakellariou bekräftigt, dass seitens des Landes der Neubau an dieser Stelle nie gefährdet war. Das Land will an dem Neubau und dem städtebaulichen Wettbewerb festhalten. Ein ansprechender Neubau an dieser prominenten Stelle ist auch eine Werbemaßnahme für den Polizeiberuf und eine Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre (VS) für den Bereich „Zwischen Johanniter- und Salinenstraße“ um ein Jahr verlängert.
(16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

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