§ 3 - Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich zwischen Johanniter- und Salinenstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit dem 10.08.2010 ist für das Gebiet zwischen Johanniter- und Salinenstraße eine Veränderungssperre in Kraft. Hintergrund hierfür war unter anderem die Entwicklung der Fläche für den Neubau der Polizeidirektion. Die Veränderungssperre läuft zum 10.08.2012 aus.

Aufgrund der aktuellen Diskussionen um die Polizeisturkturreform des Landes Baden-Württemberg, wurde das Bebauungsplanverfahren sowie der Architektenwettbewerb für den Neubau der künftigen Polizei­direktion ausgesetzt, bis die genauen Raumanforderungen für den Neubau bekannt sind. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Amt Heilbronn der Vermögen und Bau Baden-Württemberg, eine Verlängerung der Veränderungssperre um zwei Jahre beantragt (s. Anlage). §17 Abs. 1 BauGB sieht eine Verlängerung der Veränderungssperre für zunächst ein Jahr vor. Die Verwaltung befürwortet die Verlängerung der Veränderungssperre.

Anlage 1: Schreiben Vermögen und Bau B-W

Anlage 2: Satzung

Anlage 3: Lageplan

Beschluss:

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre (VS) für den Bereich „Zwischen Johanniter- und Salinenstraße“ um ein Jahr verlängert.

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