§ 102/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: 8. Fortschreibung/ Energie (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass er dem Regionalverband die bisher für Windenergie festgelegte Flächen (siehe Lageplan vom 08.11.2011) mitteilen möchte, so dass diese vom Regionalverband auch beraten werden müssen.

Stadträtin Rabe führt aus: Die vorhandenen Windkraftanlagen in unserer Region stellen 30 % des Bestands dar. Nach dem Koalitionsvertrag der Landesregierung soll bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Stroms aus heimischer Windkraft produziert werden - so bedeutet dies den Bau von zusätzlich ca. 140 Anlagen. Diese Anlagen sollen eine Gesamthöhe bis 200 m haben - im Vergleich hierzu der Sender in Waldenburg: Er hat eine Höhe von 150 m. Stadträtin Rabe ist strikt dagegen, das einheitliche Abstimmungsverfahren des Regionalverbands zur Disposition zu stellen. Der Schutz von regionalen Grünzügen sowie von Waldflächen mit Schutzfunktion muss erhalten bleiben. Ihre Fraktion möchte den Schutz der Landschaft keinesfalls aufgeben.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass der Gesetzgeber in der Verabschiedung des Landungsplanungsgesetzes am 9. Mai 2012 beschlossen hat, an den ursprünglichen Kriterien festzuhalten. Hiernach sind Wald- und Grünzäsuren kein Ausschlussgrund für die Erstellung von Windkraftanlagen. Er möchte die ursprünglich vorgesehenen Flächen dem Regionalverband mitteilen, damit sie in das reguläre Abwägungsverfahren mit aufgenommen werden. Würde man keine Flächen melden, so hieße dies einem privaten Investor möglicherweise die Chance zu bieten, über ein privilegiertes Vorhaben eine Windkraftanlage zu realisieren.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bekräftigt, dass man an dem Schutz der regionalen Grünzüge sowie den Waldflächen festhalten möchte - auch wenn dies nicht den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes entspricht.

Stadtrat Kaiser kritisiert die CDU-Fraktion für ihre Haltung hinsichtlich des Neubaus von Windkraftanlagen. Er sieht die Notwendigkeit auch im Süden Windkraftanlagen zu bauen, zumal der Zuwachs der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg im Vergleich zu der in Rheinland-Pfalz nur etwa 10 % beträgt. Sich von Anfang an gegen den Ausbau von Windkraftanlagen zu stellen hält er für grundlegend falsch.

Stadtrat Dr. Pfisterer wundert sich über die Haltung der CDU-Fraktion - dort ist bekannt, dass sowohl eine Wirtschaftlichkeits- als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung von Windkraftanlagen erfolgt. Nach Abwägung sind solche Anlagen legitim und viel sicherer als ein Atomkraftwerk.

Stadträtin Niemann hält es für die bessere Variante, wenn die Kommunen die aktive Rolle bei der Planung übernehmen. Sie fürchtet schwindenden Einfluss bei der Planung eines privaten Investors.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht sich in der öffentlich-rechtlichen Verantwortung Flächen zur Nutzung von Windkraft auszuweisen. Darüber hinaus sieht er es als Ziel für den ländlichen Raum, Energieüberschuss auch im Bereich Windenergie für den mittleren Neckarraum zu erwirtschaften. Er möchte, dass die von der Stadt Schwäbisch Hall für Windenergie ausgewiesenen Flächen im regulären Verfahren des Regionalverbands geprüft werden - Zielabweichungsverfahren sind möglichst zu vermeiden.

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft zur Kenntnis.
An den ursprünglichen Flächen des Lageplan vom 08.11.2011, die für die Windkraft vorgesehen waren, wird festgehalten. Diese werden dem Regionalverband übermittelt. Dort erfolgen die weiteren Untersuchungen.

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