§ 97 - Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel als Baukostenzuschuss an die GWG für das Haus der Bildung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Juni 2012, 14:02 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Rahmen der Baukostenabrechnung mit der GWG für das Haus der Bildung ist ein Baukostenzuschuss in Höhe von 25.000 € für die Wegweisung innerhalb der Gebäude, zwei große PIN-Wände im Eingangsbereich zum Aushang von Veranstaltungs- oder Lehrgangsplakaten sowie den Bilderfries in den Fluren erforderlich.
Da im Doppelhaushalt 2012/13 hierfür keine Mittel bereit stehen, werden diese außerplanmäßig beim Produkt 27.40.00.00 „Förderung von außerschulischen Bildungseinrichtungen“ beantragt.

Beschluss:

Der außerplanmäßigen Bereitstellung und der Bewirtschaftung von 25.000 € beim Produkt „Förderung von außerschulischen Bildungseinrichtungen“ als Baukostenzuschuss an die GWG wird zugestimmt.
(einstimmig - 31 -)

Meine Werkzeuge