§ 94 - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall/ Fortschreibung 7 D; hier: Aufnahme der Fläche "Sulzdorf-Klinge" in das weitere Verfahren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 29.03.2012 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall die Aufstellung der Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der nächste Verfahrensschritt wird die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die beschlossenen Flächen ab 14.05.2012 sein.

Nach diesen Terminen wurden der Stadt Schwäbisch Hall Flächen am östlichen Ortsrand von Sulzdorf zum Kauf angeboten. Diese Flächen würden die Chance für weitere langfristige Wohnflächenentwicklungen in Sulzdorf eröffnen. Es wird daher vorgeschlagen, die Flächen entsprechend dem beigefügten Lageplan in die Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Neben den angebotenen Flächen wird vorgeschlagen, ein weiteres Flurstück in die Gebietsabgrenzung aufzunehmen. Hierdurch ergibt sich eine sinnvolle Arrondierung der Gesamtfläche.

Das Gebiet könnte in zwei Bauabschnitten realisiert werden, wobei der erste Bauabschnitt mit ca. zehn bis 15 Bauplätzen auf den jetzt aktuell angebotenen Flurstücken realisiert werden könnte.

Aufgrund des bereits begonnen Verfahrens der Fortschreibung kann die Fläche erst zur Auslegung offiziell in das weitere Verfahren aufgenommen werden. Um jedoch ein Signal für die weiteren Verkaufsverhandlungen zu haben, wird ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll erachtet.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat der Aufnahme der dargestellten Fläche in das weitere Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes am 24.04.2012 nichtöffentlich einstimmig zugestimmt. Eine öffentlich Beratung und Abstimmung soll in der Ortschaftsratssitzung am 22.05.2012 erfolgen.

Anlage: Lageplan Klinge

 

Stadtrat und Ortsvorsteher Frank berichtet aus den Ortschaftsratssitzungen: Bereits zweimal hat sich der Ortschaftsrat Sulzdorf einstimmig für die Aufnahme der Fläche „Sulzdorf-Klinge“ ausgesprochen. Er wägt die Vorteile (1. alle Grundstücke im Besitz der Stadt, 2. Problemlose Erschließung möglich, 3. keine Beeinträchtigung für die Landwirtschaft) und Nachteile (weniger Attraktivität durch den Wegfall bzw. Rückbau des Grüngürtels) gegeneinander ab. Er erwähnt außerdem, dass bereits im Flächennutzungsplanverfahren 7 C im Hallweg eine zur Bebauung vorgesehene Fläche zugunsten des Baugebiets An der Breiteich gekürzt wurde. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte spricht auch er sich für die Aufnahme der Fläche Sulzdorf-Klinge aus.

Stadträtin Herrmann führt aus, dass es durchaus Gesichtspunkte gibt, die überdacht werden müssen: I. E. ist auf einen ausreichenden Abstand zur eigentlichen Klinge zu achten, weiter soll - wenn möglich - die Obstbaumwiese erhalten bleiben. Sie bittet, innerörtliche bebaubare Potentialflächen in Sulzdorf zu erheben.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass beispielsweise die Abstandsflächen im Bebauungsplanverfahren abgewogen werden. Er bestätigt Stadträtin Herrmann darin, die Bebaubarkeit von innerörtliche Flächen in den Teilorten - aber auch in der Stadt - zu erheben.

Beschluss:

Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung „Sulzdorf-Klinge“ in das weitere Verfahren (Auslegung) zur Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.
(25 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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