§ 102/6 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Künftige Unterbringung des Schwerpunkt Glücks (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadträtin Herrmann drängt auf eine schnelle Unterbringung der Kulturschaffenden des Schwerpunkt Glück. Sie möchte die Anregung von Stadtrat Sakellariou im Gemeinderat vom 02.05.2012, § 73, aufgreifen und das Schwerpunkt Glück - evtl. auch als Zwischenlösung - im Gebäude des Bahnhofs Schwäbisch Hall unterbringen. Dies widerspräche auch nicht dem Wettbewerb, denn dessen Vorbereitung wird mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus: Eine Option ist der ausgeschriebene Pachtvertrag für das Schlachthaus - hierzu ist eine Bewerbung seitens der Kulturschaffenden des Schwerpunkt Glücks erforderlich. Darüber hinaus bestehen Überlegungen bezüglich des Bahnhofs. Eine Interimslösung mit geringem baulichen Aufwand wurde untersucht und wird in der nächsten Sitzung des BPA am 26.06.2012 vorgestellt.

Stadtrat Feucht hätte gerne eine Unterbringung im Bahnhof Schwäbisch Hall, jedoch birgt diese Lösung die Gefahr, dass bei Beendigung der Interimslösung das Schlachthaus nicht mehr zur Verfügung steht. Im Übrigen hat die Anwohnerschaft signalisiert, mit der Unterbringung des Schwerpunkt Glück im Schlachthaus nicht einverstanden zu sein.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass das Schwerpunkt Glück die Räume im Ripperg als Schreinerei angemietet und für Veranstaltungen zweckentfremdet genutzt hat. Die Einwände der Anliegerinnen und Anlieger sind für diesen Bereich berechtigt. Das Schlachthaus in der Haalstraße ist hingegen als Ort für Kulturveranstaltungen ausgebaut worden - über die Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen in der Kernstadt herrschen keinerlei Zweifel.

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