§ 102/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Gesplittete Abwassergebühren (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt stellt namens der CDU-Fraktion den Antrag, die Gewichtung der Abwassergebühren zu überprüfen. Nach Meinung der CDU-Fraktion ist die Niederschlagswassergebühr mit 0,40 €/qm zu hoch angesetzt.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt den Eindruck der CDU-Fraktion nicht: Bei den Abwasserbeiträgen liegt Schwäbisch Hall unter dem Landesdurchschnitt und beim Oberflächenwasser mit 0,42 €/qm nahezu im Landesdurchschnitt (0,38 €/qm). Oberbürgermeister Pelgrim kündigt die Übersendung der beiliegenden Übersicht der Gebührensätze, Rechenbeispiele sowie Gebührenkalkulation und -entwicklung an.
Eine Vor- und Nachkalkulation der Gebührensätze im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist innerhalb von fünf Jahren die Regel, da die Abschlüsse ausgeglichen sein müssen. Sollten sich Überschüsse herausstellen, erfolgt die Absenkung der Gebühren - umgekehrt erfolgt bei einem eventuellen Abmangel eine Erhöhung. Das Verhältnis Abwasser/ Oberflächenwasser wird anhand von Schlüsseln ermittelt (s. GR 28.03.20122, § 48). Oberbürgermeister Pelgrim sieht keine Veranlassung hieran zu zweifeln, da das Ergebnis von den Gebühren anderer Kommunen bzw. dem Landesdurchschnitt nicht signifikant abweicht.
Der Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung der Gewichtung der Abwassergebühren 2013/2014 wird nicht weiter verfolgt.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt regt an, bei der Abwassergebühr eine Differenzierung zwischen Teilorten und Kernstadt vorzunehmen.

Oberbürgermeister Pelgrim lehnt dieses Ansinnen ab, da verschiedene Gebührensätze innerhalb der selben Kommune rechtlich nicht zulässig sind.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt regt eine Differenzierung im Versiegelungsgrad an.

Oberbürgermeister Pelgrim erinnert, dass dies in die Berechnung mit eingeflossen ist. Vollständig versiegelte Flächen wurden mit dem Faktor 1,0 berechnet, Rasengittersteine mit dem Faktor 0,5 und alles andere wie Rasen oder Ackerflächen leitet nicht in die Kanäle ein. Er schließt die Diskussion mit dem Hinweis auf das bereits erfolgte Pressegespräch. Er erwartet in den nächsten Tagen eine erneute Berichterstattung in der Presse zu diesem Themenkomplex. Sollte sich ferner der Flugplatz - hypothetisch angenommen - entschließen das Abwasser selbst aufzubereiten, müssten deren Abwassergebühren in Höhe von 40.000 € auf die übrigen Gebührenschuldner umgelegt werden. Klar ist außerdem, dass auch die Kosten für die Gebührenumstellung in die Kalkulation mitaufgenommen wurden.

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