§ 4/2 - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall/ Fortschreibung 8, Energie - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. Mai 2012, 11:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Gemäß dem Beschluss der Landesregierung soll die Nutzung der Windenergie in Baden-Württemberg deutlich ausgebaut werden. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde das Landesplanungsgesetz geändert. Ein wesentlicher Inhalt der Gesetzesänderung ist die Aufhebung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung von Windenergiestandorten.

Am Freitag, den 27. April 2012 fand in Wolpertshausen eine Informationsveranstaltung des Regionalverbands Heilbronn-Franken statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde vom Regionalverband sowie vom Regierungspräsidium mitgeteilt, dass mit der Aufhebung der Teilfortschreibung Windenergie keinesfalls die übrigen Festsetzungen des Regionalplans betroffen sind. Insbesondere gilt dieses für die Ausweisung der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren. Nach Rechtsauffassung des Regionalverbands und auch des Regierungspräsidiums dürfen Windkraftanlagen in den regionalen Grünzügen sowie in Waldflächen mit Schutzfunktion nicht aufgestellt werden. Windkraftanlagen sind nach Meinung der genannten Behörden bauliche Anlagen, die in den genannten Gebietskategorien nicht zulässig sind. Nach Auskunft des Umweltministeriums wird dieser Sachverhalt in den verschiedenen Regionalverbänden unterschiedlich gehandhabt.

Für Schwäbisch Hall hat das zur Folge, dass lediglich im Bereich Sittenhardt (siehe beiliegende Karte) eine Vorrangfläche für die Ausweisung von Windkraftanlagen denkbar wäre. Die übrigen Untersuchungsbereiche, die vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossen worden sind, wären nach der Feststellung des Regionalverbands gar nicht für die Aufstellung von Windkraftanlagen zulässig. Gemäß Aussage des Regierungspräsidiums ist eine Einzelfallprüfung bzw. das so genannte Zielabweichungsverfahren für Flächen innerhalb der genannten Gebiete nicht zulässig.

Über die Veränderung der sehr restriktiven Vorschriften bezüglich der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der regionalplanerisch relevanten Flächen (regionale Grünzüge, Grünzäsuren, Waldgebiete mit besonderen Funktionen), entscheidet die Verbandsversammlung des Regionalverbands. Welche Entscheidung dort getroffen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat vor kurzem im Rahmen eines informellen Beteiligungsverfahrens sämtliche Kommunen über mögliche regionale Potentialflächen für Windkraftanlagen informiert. Vor dem Hintergrund des Ausschlusses von Windkraftanlagen in den genannten Gebieten wird jedoch klar, dass bei einem Beibehalt dieser Ausschlusskriterien von einem Ausbau der Windkraftanlagen, bzw. einer Umsetzung der politischen Vorgaben (Umstellung des Prinzips von „schwarz-weiß“ auf „grau-weiß“) nicht die Rede sein kann.

Aus Sicht der Verwaltung ist es daher dringend erforderlich, dass eine Neuregelung der Ausschlusswirkung von regionalen Grünzügen und den genannten Waldgebieten erreicht werden muss. Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass das Zielabweichungsverfahren für alle ausgewiesenen Untersuchungsflächen zugelassen wird.

Anlage: Karte

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zum informellen Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Heilbronn-Franken abzugeben.

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