2286117/meetingminutes/2318839/paragraph

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|paragraph-attribute-id=2318839|paragraph-attribute-mm_id=2286117|paragraph-attribute-number=4|paragraph-attribute-subnumber=2|paragraph-attribute-full_number=4/2|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=zu 332/11|paragraph-attribute-title=Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall/ Fortschreibung 8, Energie - VORBERATUNG -|paragraph-attribute-statement=Gemäß dem Beschluss der Landesregierung soll die Nutzung der Windenergie in Baden-Württemberg deutlich ausgebaut werden. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde das Landesplanungsgesetz geändert. Ein wesentlicher Inhalt der Gesetzesänderung ist die Aufhebung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung von Windenergiestandorten.
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erl&auml;utert, dass es kurze Zeit so ausgesehen habe, als ob in Gr&uuml;nz&auml;sur-Fl&auml;chen und Vorrangfl&auml;chen f&uuml;r Waldnutzung eine Windenergienutzung nicht m&ouml;glich ist. Diese Haltung des Regionalverbands hat sich zwischenzeitlich relativiert. Er m&ouml;chte an den Fl&auml;chen wie im Plan vom 08.11.2011 dargestellt festhalten und dies auch so an den Regionalverband weitergeben. Waldenburg ist momentan noch z&ouml;gerlich hinsichtlich der Nutzung von Windenergie im Bereich Gailenkirchen und wartet daher auf ein Signal des Regionalverbands.</p>
Am Freitag, den 27. April 2012 fand in Wolpertshausen eine Informationsveranstaltung des Regionalverbands Heilbronn-Franken statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde vom Regionalverband sowie vom Regierungspräsidium mitgeteilt, dass mit der Aufhebung der Teilfortschreibung Windenergie keinesfalls die übrigen Festsetzungen des Regionalplans betroffen sind. Insbesondere gilt dieses für die Ausweisung der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren. Nach Rechtsauffassung des Regionalverbands und auch des Regierungspräsidiums dürfen Windkraftanlagen in den regionalen Grünzügen sowie in Waldflächen mit Schutzfunktion nicht aufgestellt werden. Windkraftanlagen sind nach Meinung der genannten Behörden bauliche Anlagen, die in den genannten Gebietskategorien nicht zulässig sind. Nach Auskunft des Umweltministeriums wird dieser Sachverhalt in den verschiedenen Regionalverbänden unterschiedlich gehandhabt.
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<u>Stadtrat Reber</u> spricht sich f&uuml;r die Windnutzung im Bereich Gailenkirchen aus. S. E. sind momentan noch weitere Messungen im Gange. Er m&ouml;chte seinen Teil zur Energiewende beitragen.</p>
Für Schwäbisch Hall hat das zur Folge, dass lediglich im Bereich Sittenhardt (siehe beiliegende Karte) eine Vorrangfläche für die Ausweisung von Windkraftanlagen denkbar wäre. Die übrigen Untersuchungsbereiche, die vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossen worden sind, wären nach der Feststellung des Regionalverbands gar nicht für die Aufstellung von Windkraftanlagen zulässig. Gemäß Aussage des Regierungspräsidiums ist eine Einzelfallprüfung bzw. das so genannte Zielabweichungsverfahren für Flächen innerhalb der genannten Gebiete nicht zulässig.
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- Stadtrat Frank bis 20.00 Uhr anwesend -</p>
Über die Veränderung der sehr restriktiven Vorschriften bezüglich der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der regionalplanerisch relevanten Flächen (regionale Grünzüge, Grünzäsuren, Waldgebiete mit besonderen Funktionen), entscheidet die Verbandsversammlung des Regionalverbands. Welche Entscheidung dort getroffen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
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Auf Nachfrage von <u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> bekr&auml;ftigt Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim, dass die im November 2011 vorgesehenen Fl&auml;chen so an den Regionalverband &uuml;bermittelt werden sollen. Sein Ziel ist eine Aufnahme von Anfang an und nicht das Zielabweichungsverfahren. Hierzu ist ein eindeutiges Votum des Gemeinderats erforderlich.</p>
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat vor kurzem im Rahmen eines informellen Beteiligungsverfahrens sämtliche Kommunen über mögliche regionale Potentialflächen für Windkraftanlagen informiert. Vor dem Hintergrund des Ausschlusses von Windkraftanlagen in den genannten Gebieten wird jedoch klar, dass bei einem Beibehalt dieser Ausschlusskriterien von einem Ausbau der Windkraftanlagen, bzw. einer Umsetzung der politischen Vorgaben (Umstellung des Prinzips von „schwarz-weiß“ auf „grau-weiß“) nicht die Rede sein kann.
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
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An den urspr&uuml;nglichen Fl&auml;chen, die f&uuml;r die Windkraft vorgesehen waren, wird festgehalten. Diese werden dem Regionalverband &uuml;bermittelt.<br />
Aus Sicht der Verwaltung ist es daher dringend erforderlich, dass eine Neuregelung der Ausschlusswirkung von regionalen Grünzügen und den genannten Waldgebieten erreicht werden muss. Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass das Zielabweichungsverfahren für alle ausgewiesenen Untersuchungsflächen zugelassen wird. <br>
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(einstimmig - 21 -)</p>
 
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Anlage: [[Media:11-332zu.pdf{{!}}Karte]]|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zum informellen Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Heilbronn-Franken abzugeben. <br>|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall/ Fortschreibung 8, Energie - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=14.05.2012|paragraph-template-backlink=2286117/0/meetingminutes|}}
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1 A. Amt 61
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1 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Flächennutzungsplan, Windkraft, Erneuerbare Energie|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall/ Fortschreibung 8, Energie |paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=14.05.2012|paragraph-template-backlink=2286117/0/meetingminutes|}}
  
 
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Version vom 12. Juni 2012, 14:38 Uhr

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass es kurze Zeit so ausgesehen habe, als ob in Grünzäsur-Flächen und Vorrangflächen für Waldnutzung eine Windenergienutzung nicht möglich ist. Diese Haltung des Regionalverbands hat sich zwischenzeitlich relativiert. Er möchte an den Flächen wie im Plan vom 08.11.2011 dargestellt festhalten und dies auch so an den Regionalverband weitergeben. Waldenburg ist momentan noch zögerlich hinsichtlich der Nutzung von Windenergie im Bereich Gailenkirchen und wartet daher auf ein Signal des Regionalverbands.

Stadtrat Reber spricht sich für die Windnutzung im Bereich Gailenkirchen aus. S. E. sind momentan noch weitere Messungen im Gange. Er möchte seinen Teil zur Energiewende beitragen.

- Stadtrat Frank bis 20.00 Uhr anwesend -

Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Pfisterer bekräftigt Oberbürgermeister Pelgrim, dass die im November 2011 vorgesehenen Flächen so an den Regionalverband übermittelt werden sollen. Sein Ziel ist eine Aufnahme von Anfang an und nicht das Zielabweichungsverfahren. Hierzu ist ein eindeutiges Votum des Gemeinderats erforderlich.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

An den ursprünglichen Flächen, die für die Windkraft vorgesehen waren, wird festgehalten. Diese werden dem Regionalverband übermittelt.
(einstimmig - 21 -)

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