§ 85 - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall/ Fortschreibung 7 D; hier: Aufnahme der Fläche "Sulzdorf-Klinge" in das weitere Verfahren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 13. Juni 2012, 17:05 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Am 29.03.2012 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall die Aufstellung der Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der nächste Verfahrensschritt wird die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die beschlossenen Flächen ab 14.05.2012 sein.

Nach diesen Terminen wurden der Stadt Schwäbisch Hall Flächen am östlichen Ortsrand von Sulzdorf zum Kauf angeboten. Diese Flächen würden die Chance für weitere langfristige Wohnflächenentwicklungen in Sulzdorf eröffnen. Es wird daher vorgeschlagen, die Flächen entsprechend dem beigefügten Lageplan in die Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Neben den angebotenen Flächen wird vorgeschlagen, ein weiteres Flurstück in die Gebietsabgrenzung aufzunehmen. Hierdurch ergibt sich eine sinnvolle Arrondierung der Gesamtfläche.

Das Gebiet könnte in zwei Bauabschnitten realisiert werden, wobei der erste Bauabschnitt mit ca. zehn bis 15 Bauplätzen auf den jetzt aktuell angebotenen Flurstücken realisiert werden könnte.

Aufgrund des bereits begonnen Verfahrens der Fortschreibung kann die Fläche erst zur Auslegung offiziell in das weitere Verfahren aufgenommen werden. Um jedoch ein Signal für die weiteren Verkaufsverhandlungen zu haben, wird ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll erachtet.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat der Aufnahme der dargestellten Fläche in das weitere Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes am 24.04.2012 nichtöffentlich einstimmig zugestimmt. Eine öffentlich Beratung und Abstimmung soll in der Ortschaftsratssitzung am 22.05.2012 erfolgen.

Anlage: Lageplan Klinge

Fachbereichleiter Planen und Bauen Neumann berichtet, dass das Baugebiet „Klinge“ in östlicher Richtung erweitert werden soll. In der Erschließung wurde dies bereits berücksichtigt. Diese Flächen standen bei der ersten Beratung zum Flächennutzungsplan im November 2011 bzw. März 2012 nicht zur Verfügung, mittlerweile sind sie jedoch am Markt und sollten erworben werden. Zum Erwerb ist seitens des Landwirtschaftsamts das Votum des Gemeinderats im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Stadtrat und Ortsvorsteher Frank berichtet, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf dem Erwerb der Flächen schon im Voraus zugestimmt hat. Im Übrigen sind es an dieser Stelle keine guten Böden.

Stadträtin Herrmann bittet um Übersendung einer Karte bezüglich der Flächennutzung in Sulzdorf. In Konsequenz der Neuaufnahme von Flächen sollten andere Flächen, die der Landwirtschaft mehr dienlich sind, herausgenommen werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung „Sulzdorf-Klinge“ in das weitere Verfahren (Auslegung) zur Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.
(18 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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