§ 4/1 - Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall/ Fortschreibung 7 D; hier: Aufnahme der Fläche "Sulzdorf-Klinge" in das weitere Verfahren - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. Mai 2012, 11:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Am 29.03.2012 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall die Aufstellung der Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der nächste Verfahrensschritt wird die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die beschlossenen Flächen ab 14.05.2012 sein.

Nach diesen Terminen wurden der Stadt Schwäbisch Hall Flächen am östlichen Ortsrand von Sulzdorf zum Kauf angeboten. Diesen Flächen würden die Chance für weitere langfristige Wohnflächenentwicklungen in Sulzdorf eröffnen. Es wird daher vorgeschlagen, die Flächen entsprechend dem beigefügten Lageplan in die 7 D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Neben den angebotenen Flächen wird vorgeschlagen, ein weiteres Flurstück in die Gebietsabgrenzung aufzunehmen. Hierdurch ergibt sich eine sinnvolle Arrondierung der Gesamtfläche.

Das Gebiet könnte in zwei Bauabschnitten realisiert werden, wobei der erste Bauabschnitt mit ca. zehn bis 15 Bauplätzen auf den jetzt aktuell angebotenen Flurstücken realisiert werden könnte.

Aufgrund des bereits begonnen Verfahrens der Fortschreibung kann die Fläche erst zur Auslegung offiziell in das weitere Verfahren aufgenommen werden. Um jedoch ein Signal für die weiteren Verkaufsverhandlungen zu haben, wird ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll erachtet.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat der Aufnahme der dargestellten Fläche in das weitere Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes am 24.04.2012 nichtöffentlich einstimmig zugestimmt. Eine öffentlich Beratung und Abstimmung soll in der Ortschaftsratssitzung am 22.05.2012 erfolgen.

Anlage: Lageplan Klinge

Beschluss:

Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisung „Sulzdorf-Klinge“ in das weitere Verfahren (Auslegung) zur Fortschreibung 7 D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.

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