§ 81/1 - Fragestunde: Gesplittete Abwassergebühren (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Kaiser bittet um erneute Öffentlichkeitsarbeit.

Stadtrat Baumann möchte Auskunft, ob sich die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren nun wirklich kostenneutral gestalten lässt oder ob doch eine Erhöhung damit verbunden ist. Er bittet um Auskunft, wie viel Prozent der Bevölkerung nun mehr oder erheblich mehr bezahlen.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht diesem: Die Jahre 2010 und 2011 wurden kostenneutral veranlagt, das Jahr 2012 jedoch nicht mehr. Gründe hierfür sind 1. der Aufwand für die Umstellung und Berechnung; 2. Rückführung des Verursacherprinzips hinsichtlich der Starkverschmutzerzuschläge; 3. Verlustabdeckung der Jahre 2007 und 2008. Auch nach dem alten System hätte im Jahr 2011 eine erhebliche Erhöhung der Abwassergebühren erfolgen müssen. Grund hierfür ist der Defizitabgleich. Im Übrigen wurde eine intensive Öffentlichkeitsarbeit betrieben: Information per Brief an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Information über das Internet, mehrseitige Veröffentlichungen mit Sonderbeilage im Haller Tagblatt, öffentliche Bekanntmachung über die Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.12.

Stadtrat Dr. Pfisterer bittet, finanziellen Härten insbesondere bei landwirtschaftlichen Anwesen mittels Stundungen oder Verschiebung des Zahlungsziels zu begegnen.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen erinnert an seine Anregung, die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr zusammen abzurechnen. Aufgrund dessen, dass es zwei getrennte Bescheide gibt und der Tatsache, dass unterschiedliche Abrechnungszeiträume zugrunde liegen, ist eine Transparenz nicht mehr gegeben.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert abschließend zu, dass es in Einzelfällen - bei Vorliegen von finanziellen und sozialen Härten - Einzelentscheidungen gibt.

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