§ 3/2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimbacher Wohnpark"; a) Planungsermächtigung; (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Wohnbauunternehmen Röwisch hat vor kurzer Zeit das Areal an der Heimbacher Dorfstraße (siehe beiliegender Lageplan) erworben. Dieses Wohnbauunternehmen beabsichtigt auf diesem Grundstück einen Wohnpark mit eigener Prägung für das stadtnahe Wohnen zu entwickeln. Hierfür ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Es ist beabsichtigt, dass dieses Vorhaben in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchgeführt wird. Träger des Vorhabens ist das Wohnbauunternehmen Röwisch.

Das Vorhaben selbst wurde bereits im Bau- und Planungsausschuss vom 19.03.2012 nö kurz erläutert. Es wurde der Wunsch geäußert, dass in Teilbereichen die städtebaulichen Dichtewerte reduziert werden. Im Rahmen der Überarbeitung hat die Firma Röwisch einer Reduzierung zugesagt.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Einleitung eines Bauleitplanverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Anlage 1:  Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 2: Bebauungskonzept

Beschluss:

Das Wohnbauunternehmen Röwisch wird autorisiert, für das Areal an der Heimbacher Dorfstraße einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in das Verfahren einzubringen.

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