§ 62 - Auftragsvergabe Klimaschutzkonzept (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zielsetzung:
Das Klimaschutzkonzept der Stadt soll eine systematische Übersicht über Klimaschutzmaßnahmen in allen Handlungsfeldern geben und neue, langfristig wirksame Impulse für die weitere Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen liefern.
Mit einem umfassenden Analyseprozess sollen geeignete Maßnahmen aus allen Bereichen (öffentliche Liegenschaften, Gewerbe, Industrie, Verkehr und private Haushalte) identifiziert und bewertet werden. Es sollen Maßnahmen auf der Erzeugerseite (z. B. Kraft-Wärme-Kopplung, Nahwärmenetze) betrachtet werden. Bereits genutzte Mengen erneuerbare Energien und zusätzlich verfügbare Potenziale werden recherchiert. Alle Maßnahmen sollen zu einer robusten Gesamtstrategie unter optimalem Einsatz der verfügbaren Ressourcen verknüpft werden.
Im Zuge der Konzeptentwicklung sollen die bisherigen Aktivitäten des Konzerns Stadt vernetzt und ausgebaut werden; ebenso ist eine Vernetzung mit außerstädtischen Akteuren angestrebt. Bevölkerung, Gewerbetreibende und andere Interessengruppen sollen weitgehend einbezogen und für die Thematik sensibilisiert werden.

Finanzierung und Vergabevorschlag:
Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten wird vom Bund im Rahmen der Klimaschutzoffensive gefördert. Es liegt bereits ein Förderbescheid über 65 % der anfallenden Kosten vor. Der maximale Förderbetrag liegt bei 53.300 €, was einem Auftragsvolumen von 82.000 € entspricht.

Es wurden drei Büros, die über entsprechende Referenzen bei Kommunen verfügen, angefragt, ein Angebot für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes abzugeben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) mit Sitz in Karlsruhe zu beauftragen, da sie mit 68.686,80 das kostengünstigste und inhaltlich überzeugendste Angebot abgegeben hat. Hieraus werden 65 % bezuschusst, so dass ein verbleibender Restbetrag von 24.040 € aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist. Im Haushalt stehen für die Jahre 2012 und 2013 je 10.000 € zur Verfügung. Hieraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 4.040 €.

Kommunen, die ein Klimaschutzkonzept aufweisen, erhalten beim Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes höhere Zuschüsse. Dies soll gemäß Koalitionsvertrag der grün-roten Regierung auch auf andere Förderprogramme ausgeweitet werden. Insofern ist zu erwarten, dass die beim städtischen Haushalt verbleibenden Kosten in den nächsten Jahren durch höhere Zuschüsse refinanziert werden können.

Konzeption:
Grundlage der Untersuchungen ist eine umfassende Energie- und CO2-Bilanz, die Entwicklung der Verbräuche und Emissionen in den zurückliegenden Jahren und die Ausarbeitung von Potenzialanalysen und Szenarien.
In einem zweiten Schritt werden darauf basierend Ideen zur nachhaltigen Optimierung und Verbesserung dieser Bilanzen entwickelt. Im Konzept der KEA wird dabei insbesondere eine breite Akteursbeteiligung angestrebt. Dies soll durch mehrere Gespräche in kleinerem Rahmen mit relevanten Akteuren erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erstellung eines umfassenden und detaillierten Maßnahmenkatalogs, der hinsichtlich Effizienz und Umsetzbarkeit priorisiert wird.
Eine Konzeption für Öffentlichkeitsarbeit und ein Controlling-Instrument, mit dessen Hilfe das Erreichen der angestrebten Ziele überprüft werden kann, runden das Konzept ab.

Zeitlicher Ablauf:
Der Bewilligungszeitraum des Bundes geht vom 1. Mai 2012 bis zum 30. April 2013. Die Beschaffung der Basisdaten erfolgt bis ca. September, bis Ende des Jahres werden die Akteurgespräche durchgeführt und ausgewertet. Anschließend wird die Maßnahmenliste erarbeitet und der Endbericht erstellt.
Da das Klimaschutzkonzept in die Erstellung des Stadtleitbilds eingebunden werden soll, kann sich diese Terminplanung gegebenenfalls ändern.

Anlage: Kostenvergleich (nö)

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Haushaltsberatungen 2012/2013. Das Vorliegen eines Klimaschutzkonzeptes ist Anforderung für die Teilnahme bei Bundes- und Landesförderprogrammen. Es ist auch im Interesse einer Kommune, die den Anspruch besitzt, künftig 100 %ig erneuerbare Energien anzubieten. Er erhofft sich Anregungen sowohl auf der Erzeugungs- als auch auf der Einsparseite. Korrespondierend hierzu gibt er bekannt, dass in einer der nächsten Sitzungen, der Nahwärmevorrang für das Gewerbegebiet Schwäbisch Hall-West behandelt wird. Ein Kraftwerk dort ist bereits im Bau. Er hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) mit Sitz in Karlsruhe als gutes und verlässliches Unternehmen kennengelernt.

Energiebeauftragter Schwarz-Leuser bestätigt, dass folgende Arbeitsaspekte betrachtet werden sollen:
1. Erstellung der Energie- und CO2-Bilanz
2. Potenzialanalyse und Szenarien
3. Akteursbeteiligung und Workshops
4. Entwicklung und Abstimmung eines Maßnahmenkatalogs
5. Konzeption für Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring
6. Erstellung des Endberichts; Projektsteuerung, Präsentation
7. Sonstige Kosten
Die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes unterliegt der Förderung durch den Bund. Ein entsprechender Förderbescheid in Höhe von 65 % aller anfallenden Kosten liegt bereits vor. Er bittet darum, den Auftrag der KEA für 68.686 € zu erteilen. Diese hat durch Referenzarbeiten in den Kommunen Aalen, Kornwestheim und Pforzheim überzeugt. Wichtig ist auch, dass die KEA verstärkt das Augenmerk auf die Beteiligung der Öffentlichkeit richtet und ein detailliertes Programm von Umsetzungsmaßnahmen vorlegt.

Auf Nachfrage von Stadtrat Kaiser erläutert Oberbürgermeister Pelgrim,dass die Stadtwerke als Hauptakteur vollumfänglich eingebunden sind.

Stadtrat Härtig begrüßt die Ausarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes. S. E. wurde das Thema Mobilität bisher vernachlässigt.

Stadtrat Weber bemängelt, dass die Detailhaftigkeit der Ergebnisse nicht feststeht.

Oberbürgermeister Pelgrim erinnert, dass verschiedene Untersuchungen (Verkehrskonzept, Bildungsentwicklung, Klimaschutzkonzept) in den Prozess des Stadtleitbildes Eingang finden sollen. Dies gibt dann eine künftige Orientierung für die Stadtentwicklung.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen hinterfragt die Vorgaben in den Angeboten bezüglich des Maßnahmenkatalogs. Ihm sind insbesondere unter Punkt 2 (Potenzialanalyse und Szenarien) als auch unter Punkt 4 (Entwicklung und Abstimmung eines Maßnahmenkatalogs) erhebliche Unterschiede im Umfang der Bearbeitung aufgefallen. Details über Inhalte sind weitgehend unbekannt.

Energiebeauftragter Schwarz-Leuser weist darauf hin, dass mit den Positionen 1 - 7 versucht wurde, eine Struktur und Vergleichbarkeit herzustellen.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass insbesondere im Bereich der Potentialanalyse bereits Daten vorhanden sind. Mit einem Klimaschutzkonzept des Anbieters KEA werden die Vorgaben Bund/ Land erfüllt.

Beschluss:

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg wird beauftragt, für die Stadt Schwäbisch Hall ein Klimaschutzkonzept gemäß den Vorgaben des vorliegenden Förderbescheides des Bundes zu erstellen. Die Kosten liegen bei 68.686,80 €.
Der Fehlbetrag wird überplanmäßig aus den allgemeinen Mitteln des Energiebeauftragten bereitgestellt.
(12 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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