§ 1 - Auftragsvergabe Klimaschutzkonzept (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. Mai 2012, 10:07 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Zielsetzung:
Das Klimaschutzkonzept der Stadt soll eine systematische Übersicht über Klimaschutzmaßnahmen in allen Handlungsfeldern geben und neue, langfristig wirksame Impulse für die weitere Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen liefern.
Mit einem umfassenden Analyseprozess sollen geeignete Maßnahmen aus allen Bereichen (öffentliche Liegenschaften, Gewerbe, Industrie, Verkehr und private Haushalte) identifiziert und bewertet werden. Es sollen Maßnahmen auf der Erzeugerseite (z. B. Kraft-Wärme-Kopplung, Nahwärmenetze) betrachtet werden. Bereits genutzte Mengen erneuerbare Energien und zusätzlich verfügbare Potenziale werden recherchiert. Alle Maßnahmen sollen zu einer robusten Gesamtstrategie unter optimalem Einsatz der verfügbaren Ressourcen verknüpft werden.
Im Zuge der Konzeptentwicklung sollen die bisherigen Aktivitäten des Konzerns Stadt vernetzt und ausgebaut werden; ebenso ist eine Vernetzung mit außerstädtischen Akteuren angestrebt. Bevölkerung, Gewerbetreibende und andere Interessengruppen sollen weitgehend einbezogen und für die Thematik sensibilisiert werden.


Finanzierung und Vergabevorschlag:
Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten wird vom Bund im Rahmen der Klimaschutzoffensive gefördert. Es liegt bereits ein Förderbescheid über 65 % der anfallenden Kosten vor. Der maximale Förderbetrag liegt bei 53.300 €, was einem Auftragsvolumen von 82.000 € entspricht.

Es wurden drei Büros, die über entsprechende Referenzen bei Kommunen verfügen, angefragt, ein Angebot für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes abzugeben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) mit Sitz in Karlsruhe zu beauftragen, da sie mit 68.686,80 das kostengünstigste und inhaltlich überzeugendste Angebot abgegeben hat. Hieraus werden 65 % bezuschusst, so dass ein verbleibender Restbetrag von 24.040 € aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren ist. Im Haushalt stehen für die Jahre 2012 und 2013 je 10.000 € zur Verfügung. Hieraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 4.040 €.

Kommunen, die ein Klimaschutzkonzept aufweisen, erhalten beim Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes höhere Zuschüsse. Dies soll gemäß Koalitionsvertrag der grün-roten Regierung auch auf andere Förderprogramme ausgeweitet werden. Insofern ist zu erwarten, dass die beim städtischen Haushalt verbleibenden Kosten in den nächsten Jahren durch höhere Zuschüsse refinanziert werden können.

Konzeption:
Grundlage der Untersuchungen ist eine umfassende Energie- und CO2-Bilanz, die Entwicklung der Verbräuche und Emissionen in den zurückliegenden Jahren und die Ausarbeitung von Potenzialanalysen und Szenarien.
In einem zweiten Schritt werden darauf basierend Ideen zur nachhaltigen Optimierung und Verbesserung dieser Bilanzen entwickelt. Im Konzept der KEA wird dabei insbesondere eine breite Akteursbeteiligung angestrebt. Dies soll durch mehrere Gespräche in kleinerem Rahmen mit relevanten Akteuren erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erstellung eines umfassenden und detaillierten Maßnahmenkatalogs, der hinsichtlich Effizienz und Umsetzbarkeit priorisiert wird.
Eine Konzeption für Öffentlichkeitsarbeit und ein Controlling-Instrument, mit dessen Hilfe das Erreichen der angestrebten Ziele überprüft werden kann, runden das Konzept ab.


Zeitlicher Ablauf:
Der Bewilligungszeitraum des Bundes geht vom 01.05.2012 bis zum 30.04.2013. Die Beschaffung der Basisdaten erfolgt bis ca. September, bis Ende des Jahres werden die Akteursgespräche durchgeführt und ausgewertet. Anschließend wird die Maßnahmenliste erarbeitet und der Endbericht erstellt.
Da das Klimaschutzkonzept in die Erstellung des Stadtleitbilds eingebunden werden soll, kann sich diese Terminplanung gegebenenfalls ändern.

Anlage: Kostenvergleich (nö)

Beschluss:

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg wird beauftragt, für die Stadt Schwäbisch Hall ein Klimaschutzkonzept gemäß den Vorgaben des vorliegenden Förderbescheides des Bundes zu erstellen. Die Kosten liegen bei 68.686,80 €.
Der Fehlbetrag wird überplanmäßig aus den allgemeinen Mitteln des Energiebeauftragten bereitgestellt.

Meine Werkzeuge