§ 46 - Konkretisierung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Nördliche Kernstadt/ Froschgraben für den Bereich des Marktplatzes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Marktplatz und die angrenzenden Grundstücke liegen im Geltungsbereich der seit 19.07.2006 rechtskräftigen Sanie­rungssatzung „Nördliche Kernstadt/Froschgraben“. Bei den vorbereitenden Untersuchungen (siehe Anlage) wurde für diesen Bereich noch kein konkretes Sanierungsziel festgelegt. Der Verkauf eines der angrenzenden Grundstücke gibt Anlass, die Sanierungsziele zu konkretisieren:

Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall sind eine überregional bedeutsame kulturelle Einrichtung, die landesweite Beachtung genießt. Sie wurde im Jahre 1925 gegründet und ist eines der äl­testen Freilichttheaterangebote im süddeutschen Raum. Das Freilichtangebot lebt von der Ku­lisse des historischen Marktplatzes im Spannungsfeld zwischen Rathaus und Kirche. Das Thea­terangebot wird in den Sommermonaten von vielen auswärtigen Besucherinnen und Besuchern angenommen. Es ist eines der wesentlichen touristischen Attraktionen und ist deshalb auch bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung. Auch außerhalb der Freilichttheatersaison ist der Marktplatz ur­banes Zentrum der Stadt und wird deshalb auch für andere Veranstaltungen genutzt.

Die Nutzung des Marktplatzes und die davon ausgehenden Immissionen können zu Unver­träglichkeiten mit den Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den Gebäuden und den Marktplatz herum führen. Umgekehrt können von den Nutzungen in den Gebäuden um den Marktplatz herum störende Auswirkungen auf den Betrieb des Marktplatzes, insbesondere auf die Thea­teraufführungen ausgehen. Um den Marktplatz nach Veranstaltungen, die eine Bestuhlung erfordern, der üblichen Nutzung wieder zugänglich zu machen, ist es erforderlich, dass in der näheren Umgebung Nebenräume zur Verfügung stehen, in denen die Gerätschaften unterge­bracht werden können. Außerdem ist es zweckmäßig, wenn in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes Büro- und sonstige Nebenräume zur Verfügung stehen, die unmittelbar für den Betrieb auf dem Marktplatz genutzt werden können oder einen sonstigen Bezug zu der Nut­zung auf dem Marktplatz haben.

Im Rahmen der Sanierung soll deshalb sichergestellt werden, dass der Marktplatz dauerhaft konfliktfrei betrieben werden kann und ausreichende Räumlichkeiten entlang des Marktplat­zes zur Verfügung stehen. Die Funktionsfähigkeit des Marktplatzes lässt sich am besten si­chern, wenn in der umgebenden Bebauung nur solche Nutzungen aufgenommen werden, die den Betrieb des Marktplatzes selbst nicht stören und andererseits durch den Betrieb des Marktplatzes auch nicht gestört werden. Die Eigentums- und Besitzrechte treten am wenigs­ten in Kollision mit diesem Sanierungsziel, wenn die Stadt selbst Eigentümerin der umgeben­den Grundstücke ist. Deshalb sollte die Stadt die Möglichkeit ausschöpfen, Eigentümerin der angrenzenden Grundstücke, deren Nutzung zu einem Konflikt führen könnte, zu werden.

Anlage: Vorbereitende Untersuchung


Oberbürgermeister Pelgrim erläutert umfassend die Ergänzung der Sanierungssatzung und die Aufnahme des Schutzguts Sicherung kultureller Veranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf den Marktplatz. Anhand dieser Konkretisierung können ggf. gesetzliche Vorkaufsrechte für Immobilien für den Bereich des Marktplatzes ausgeübt werden.

Beschluss:

Der Konkretisierung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Nördliche Kernstadt/ Froschgra­ben“ für den Bereich des Marktplatzes wird wie im Sachvortrag dargestellt zugestimmt.
(einstimmig - 33 -)

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