§ 61/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Information über das bargeldlose Zahlsystem beim Essen in der Mensa Ost (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. GR 08.02.12, § 27/6

In der o. g. Sitzung hat Herr Stadtrat Dr. Pfisterer um Informationen gebeten, weshalb der bargeldlose Zahlungsverkehr an eine bestimmte Bank gebunden sei.

Hierzu folgende Erklärung:

Für eine Essensteilnahme in der neuen Mensa SZO ist es erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler eine Geldkarte besitzen. Dabei kann die Geldkarte jeder Bank genutzt werden. Es ist nicht erforderlich, dass hierzu die Karte einer bestimmten Bank benutzt werden muss.

Die Eltern wurden sowohl in einem Elternbrief als auch in einem Flyer entsprechend informiert.
Auch bei einer Information für die Eltern aller drei Schulen am 13.12.2011 in der Aula des Schulzentrums Ost wurde dies entsprechend dargestellt.

Der Elternbrief und der Flyer sind als Anlage beigefügt.


Stadtrat Dr. Pfisterer erklärt aufgrund des Flyers, dass man schon der Meinung hätte sein können, dass das Verfahren an die Sparkasse gekoppelt ist. Er fragt, ob es nicht Alternativen ohne Bankkarte gegeben hätte.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm erklärt, dass es ihr sehr wichtig war, dass Schülerinnen und Schüler mit finanziellem Unterstützungsbedarf nicht hätten erkennbar sein sollen. Dies ist mittels Wertmarken nicht gegeben.

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