§ 54 - Reinigungsleistungen bei der Stadt; hier: Übertragung an Fremdfirmen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a)

Die Unterhaltsreinigung städtischer Gebäude wird überwiegend durch städtische Reinigungskräfte vorgenommen. Zukünftig ausscheidende Reinigungskräfte sollen nicht nachbesetzt, sondern die Leistungen an eine externe Reinigungsfirma vergeben werden, dadurch sollen Einsparpotentiale freigelegt werden.

Die Personalkosten der städtischen Reinigungskräfte sind im Querschnittsbudget 40000000 Personal veranschlagt. Reinigungsleistungen von fremden Firmen zählen zu den Gebäudebewirtschaftungskosten, welche im Querschnittsbudget 42410000 Aufwendungen für Bewirtschaftung veranschlagt sind. Die geplanten Personalkosten sollen zur Deckung der zusätzlichen Bewirtschaftungskosten verwendet werden.


zu b)
Im Jahr 1995 beschäftigte sich das damalige Rechnungsprüfungsamt mit Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der Reinigung. Neben der Reduzierung der Reinigungsanforderungen und der Reinigungshäufigkeit wurde auch die Übertragung von Reinigungsarbeiten auf Reinigungsfirmen angemahnt. Mit Schreiben vom 12.02.1996 hat der damalige Oberbürgermeister Karl Friedrich Binder u. A. verfügt, dass im Hinblick auf Neubauten und dem Ausscheiden von Reinigerinnen durch die Vergabe von Reinigungsarbeiten Stellen eingespart und Personal abgebaut werden soll.

Die Neubesetzung von frei werdenden Reinigungsstellen kam im Zuge der Finanzkrise 2001/2002 erneut auf. Verschiedene Vergleichsberechnungen (ohne Berücksichtigung der so genannten Insgemein- und Steuerungskosten bei den städtischen Beschäftigten) ergaben, dass im großflächigen Bereich Reinigungsfirmen erheblich günstiger waren als eigene Reinigungskräfte und dass im kleinflächigen Bereich (z. B. kleinere Kitas, Sanitärräume etc.), wenn auch in geringerem Umfang, die Drittfirmen ebenfalls günstiger waren. So ergab z. B. eine Vergleichsberechnung aus dem Jahr 2002 für das 3. Stockwerk des Gymnasiums bei St. Michael (2.314 qm) dass für eine Fremdreinigung Kosten von 3.097,66 € monatlich (ca. 16 € pro qm/Jahr) anfallen würden. Für die Eigenreinigung mussten hingegen 4.454,85 € (ca. 23 € pro qm/Jahr) veranschlagt werden. Hierbei ist noch zu beachten, dass bei der Eigenreinigung nur die tatsächlichen Personalkosten berücksichtigt sind. Es müssten demnach noch die gesamten Insgemeinkosten (Verwaltungs- und Fachbereichsoverhead), die Kosten für eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie die Kosten für Putz- und Reinigungsmittel hinzugerechnet werden. Nach den Berechnungsgrundlagen der KGSt für die Kosten eines Arbeitsplatzes soll hierfür ein so genannter Gemein- und Sachkostenzuschlag von insgesamt 25 % des Bruttoarbeitslohnes angesetzt werden. Demnach wäre der Arbeitgeberaufwand realistischerweise mit 5.568,57 € (ca. 29 € pro qm/Jahr) anzusetzen.

Die Hauptverwaltung hat bei Neuausschreibungen immer wieder stichprobenartig Vergleichsberechnungen angestellt. So wurden zuletzt die Kosten für die Kindertagesstätte Eich (544 qm Reinigungsfläche) erhoben, da die dort tätige Reinigungskraft in das Rathaus versetzt und die Reinigung der Kindertagesstätte ausgeschrieben werden sollte. Demnach kostet die Reinigung durch die Fremdfirma jährlich 16.295 € (ca. 30 € pro qm/Jahr), wohingegen die reinen Personalkosten für die städtische Reinigungskraft bei 18.687,14 € (ca. 34,50 € pro qm/Jahr) lagen. Rechnet man noch den o.a. Gemein- und Sachkostenzuschlag hinzu ergibt sich für die städtische Reinigungsleistung eine Gesamtsumme in Höhe von 23.358,92 € (ca. 43 € pro qm/Jahr).

Es zeigt sich demnach, dass die Fremdreinigung grundsätzlich günstiger ist als die Eigenreinigung.

Aussagen über die bessere Reinigungsqualität können nur schwerlich objektiv getroffen werden, da diese sehr individuell von den Personen abhängig ist. Tendenziell wird jedoch die Qualität der Reinigungsfirmen als besser betrachtet. Dies begründet sich sicher auch darin, dass Reinigungsfirmen bei Schlechtleistung der Auftrag entzogen werden kann.

Grundsätzlich ist die Steuerung von Reinigungsfirmen einfacher und mit einem wesentlich geringeren Aufwand verbunden. Ein großes Problem bei der Eigenreinigung stellt die Personalreserve für Urlaubs- und Krankheitsfälle dar. Da ein entsprechender Stellenpool nicht vorhanden ist, müssen diese Ausfallzeiten durch Mehrarbeit anderer Beschäftigter aufgefangen werden. Da die Bereitschaft hierzu nicht sehr ausgeprägt ist, müssen Vertretungen zunehmend auch von Drittfirmen übernommen werden. In letzter Zeit gestaltet sich jedoch auch der temporäre Rückgriff auf Drittfirmen in Vertretungsfällen zunehmend schwieriger.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden in der Vergangenheit keine neuen Reinigungskräfte mehr eingestellt. Selbstverständlich wurden die Arbeitszeitkontingente einzelner Reinigerinnen erhöht, wenn dieses gewünscht wurde und entsprechende Stellenkapazitäten frei wurden.

Die Stellenentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

Reinigungskräfte
2003
2012
Beschäftigte
75
46
Stellen
38,71
22,6


Die Ausschreibung von Reinigungsleistungen für städtische Gebäude (ausgenommen Schulen; diese werden direkt vom Fachbereich 50 ausgeschrieben) erfolgt durch die GWG. Bisher sind folgende Gebäudereinigungsfirmen für die GWG tätig:

  • Fa. Dathe Gebäudereinigung e.K/ Schwäbisch Hall
  • Fa. RTS Reinigungstechnik Schmöller GmbH/ Schwäbisch Hall
  • Fa. WISAG Gebäudereinigung/ Heilbronn
  • Fa. Edgar Zwirn GmbH/ Bad Rappenau
  • Fa. Dorfner KG/ Nürnberg
  • Fa. TOP-Service/ Michelfeld

Die GWG verlangt im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen zum Einen eine Bescheinigung, dass an die Beschäftigten im Objekt Tariflöhne bezahlt werden und zum Anderen, dass der Bieter ausdrücklich erklärt,

a) dass er für seine in Objekten der Stadt tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens Tariflöhne nach dem zwischen der Landesinnung der Gebäudereiniger und IG Bauen, Agrar und Umwelt, abgeschlossenen Lohntarifvertrag zahlt und den Verpflichtungen aus dem Rahmentarif nachkommt.
b) dass er sich verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers eine Bescheinigung des Betriebsrats, des Betriebsobmanns oder des Steuerberaters über die Zahlung der Tariflöhne und die Erfüllung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Rahmenvertrag beizubringen.
c) dass er versichert, die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes einzuhalten.

Die Verwaltung hält vor diesem Hintergrund an der seit 2002 ausgeübten Praxis fest, bei Ausscheiden von Reinigungskräften diese i. d. R. nicht zu ersetzen, sondern die Reinigung an Fremdfirmen zu vergeben. Hierbei wird der Einsatz der eigenen Reinigungskräfte so gesteuert, dass diese vorwiegend in den Verwaltungsgebäuden in der Innenstadt eingesetzt werden. Die Vergabe an Reinigungsfirmen wird zunächst auf die nicht zur Kernverwaltung zählenden Gebäude, insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen fokussiert. Ferner versucht man den parallelen Einsatz von eigenen Kräften und Drittfirmen zu vermeiden.

Die aktuelle Sitzungsvorlage für den Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 12.03.2012, § 56, hat ihre Ursache darin, dass im Bereich des Hällisch-Fränkischen Museums und im Rathaus zwei Reinigungsstellen dringend nachbesetzt werden mussten. Zu diesem Zweck wurden eine Reinigerin aus der Grundschule Kreuzäcker und eine Reinigerin aus der Tageseinrichtung Eich umgesetzt. Die dort frei gewordenen Reinigungskapazitäten wurden dann an Reinigungsfirmen vergeben.


Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die o. g. Beratungen im VFA bzw. POA. Er stellt klar, dass sichergestellt ist, dass sich die Reinigungsunternehmen an die tarifrechtlichen Rahmenbedingungen halten.

Stadtrat Kaiser hat die ergänzenden Erläuterungen zur Kenntnis genommen. Er möchte keinen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen im Reinigungsbereich bei der Stadt. Gut die Hälfte der Reinigerinnen wurde bereits abgebaut. Ein weiterer Abbau ist für ihn nicht vertretbar, da es sich s. E. um sichere Arbeitsplätze handelt.

Stadtrat Härtig unterstützt seinen Stadtratskollegen Kaiser. Er weist darauf hin, dass Reinigungsleistungen meist von Frauen - oftmals von Frauen mit Migrationshintergrund - ausgeübt wird. Reinigungsleistungen werden schlecht bezahlt und erfahren eine geringe Wertschätzung. Er hat in die Reinigungsunternehmen wenig Vertrauen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Frauen eine geordnete Altersvorsorge haben. Auch seine Fraktion wird den Beschlussantrag ablehnen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass die Verlagerung auf Reinigungsunternehmen nur dann stattgefunden hat, wenn Mitarbeiterinnen ausgeschieden sind. Nicht die Kosten sind das ausschlaggebende Kriterium, sondern Steuerung und Organisation von Vertretungen. Bei Schlechtleistung hat die Stadt geringe Einflussmöglichkeiten. Die Personalpools bei Reinigungsunternehmen haben den Vorteil, im Krankheitsfall sofort eine Vertretung organisieren zu können, zumal es in bestimmten Bereichen (Schulen, Kindergärten) gesetzlich vorgeschrieben ist, täglich zu putzen.

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich bestätigt, das von Oberbürgermeister Pelgrim beschriebene Steuerungsproblem. Langfristiges Ziel ist, die Reinigungsleistungen in der Kernverwaltung mit eigenem Personal und in den Schulen, Turnhallen usw. mit Fremdfirmen durchzuführen, da insbesondere die großflächige Reinigung durch Fremdfirmen kostengünstiger erledigt werden kann.

Stadtrat Schorpp spricht sich erneut für städtische Reinigungskräfte aus. Aus der Erfahrung kann berichtet werden, dass „einheimische“ Putzkräfte eine größere Identifikation mit der öffentlichen Einrichtung vorweisen. Mit gutem Willen ist auch die Vertretung und Steuerung zu meistern.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Es werden die Querschnittsbudgets 40000000 Personal und 42410000 Aufwendungen für Bewirtschaftung gem. § 20 Abs. 2 GemHVO für einseitig deckungsfähig erklärt.
(17 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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