§ 52 - Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2010 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte am 20.04.2011 die Jahresrechnung 2010 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision zu Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich wurde die Jahresrechnung vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht vom 29.02.2012 liegt vor. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2010 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen. Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Sommer 2011 stattgefunden. Ein Prüfungsbericht liegt bisher nicht vor.

An dem vom Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis genommenen Rechnungsabschluss 2010 der Stadt Schwäbisch Hall (GR 20.04.11, § 76) wurden aufgrund von Korrekturen der Vorträge von Haushaltsresten Veränderungen am Bestand der allgemeinen Rücklage vorgenommen (vgl. Schlussbericht S. 38, 42).

Anlage: Schlussbericht 2010

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO mit den folgenden, teilweise neuen Schlusssummen endgültig festgestellt:

a) Einnahmen und Ausgaben von je:

Verwaltungshaushalt
94.465.731,25 €
Vermögenshaushalt
28.820.651,17 €
zusammen
123.286.382,42 €


b) Als Rechnungsergebnis 2010 wird ein Überschuss mit
ausgewiesen und festgestellt. Dieser wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
6.104.414,75 €


c) Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit
24.922.266,22 € (neu)


d) Der Schuldenstand der Stadt (Kämmereihaushalt) aus äußeren Darlehen wird festgestellt mit
0,00 €

(einstimmig - 33 -)

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