§ 45 - Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Teil 7D (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 19.03.12

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass aufgrund der Vorberatung folgende Flächen nicht mehr zur Neuausweisung stehen:
2.7 - Königsberger Weg
2.8.2 - Wohnbaufläche nördlich der Rollhofsteige
2.14 - Am Pflaumenbach, Hessental


zu 2.1 Güterbahnhof und Bahnhofsgelände Schwäbisch Hall
Oberbürgermeister Pelgrim
weist darauf hin, dass trotz Ausweisung als Mischgebiet („M“) eine kulturelle Nutzung möglich ist.


zu 2.3 Kreuzäcker, nordöstliche Erweiterung
Stadträtin Herrmann hat Bedenken, dass sich eine Umwandlung von SO Dienstleistung und Hochschule auf Wohnen (W) negativ auf den Bebauungsplan Salierweg - 2. Änderung (s. GR vom 27.07.11, § 131) auswirkt.

B e s c h l u s s :

Der Ausweisung der vorgeschlagenen Neuausweisung bzw. Änderung in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft/ Teil 7D wird zugestimmt.
(28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)


2.8.1 Rollhofsteige/ Diakhof
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Vorberatung, in welcher ein Empfehlungsbeschluss zur Neuausweisung in Wohnen (W) unter Beachtung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes erfolgte.

Stadtrat Vogt möchte die grüne Umgebung des Stadtkerns erhalten. Bei einer Ausweisung in W wäre das sensible Zusammenspiel zwischen der Natur und der Bebauung unwiederbringlich gestört.

- Stadtrat Vogt bis 19.45 Uhr anwesend -

Für Stadträtin Herrmann ist der Diakhof etwas anderes als ein 0,5 ha großes Wohngebiet, eventuell bebaut mit einem Wohnpark.

Stadtrat Neidhardt versteht die Bedenken nicht, da der jetzige Zustand unter Beachtung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes festgeschrieben wird.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass man sich auf der Ebene des Flächennutzungsplans befindet - über die Bebauung, Kubatur und Nutzung wird im Bebauungsplanverfahren entschieden. Er hält es insbesondere im Hinblick auf die Anwohnerinnen und Anwohner nicht für günstig, einen nicht qualifizierten Außenbereich zu belassen, da unter einer solchen Qualifizierung störender Nutzen eher möglich ist.

B e s c h l u s s :

Ausweisung mit Wohnen (W) entlang des Landschaftsschutzgebietes.
(15 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Beschlussantrag gilt damit als abgelehnt. Die Fläche wird somit nicht in die Fortschreibung aufgenommen.


2.10 Büchelhalde, Gailenkirchen
Stadtrat Kaiser verweist auf den verantwortungsbewussten Umgang in Bezug auf die Flächen in Gailenkirchen. Der Ortschaftsrat möchte nicht, dass diese Entwicklungsfläche gleich von Anfang an von einer Neuausweisung ausgeschlossen wird.

Stadtrat Frank plädiert an die Mitglieder des Gemeinderats, den Wunsch des Ortschaftsrates Gailenkirchen zu respektieren.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisungen in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans erneut zur Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
Der Beschlussantrag gilt damit als abgelehnt.Die Fläche wird somit nicht in die Fortschreibung aufgenommen.


2.16 Sonnenrain, Hessental
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist in Hessental nördlich der Bühlertalstraße eine Wohnbaufläche mit einem Gesamtflächengehalt von 9,5 ha ausgewiesen. Die in der Fortschreibung 7D vorgesehene Zuwachsfläche für dieses Gebiet hat einen Gesamtflächengehalt von 8,9 ha. Somit wird in Hessental für das Baugebiet Sonnenrain eine Gesamtgebietsfläche von 18,4 ha für den weiteren Siedlungsbedarf zur Verfügung stehen (s. 2.16, Flächennutzungsplan)

B e s c h l u s s :

Der vorgeschlagenen Neuausweisung in die Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
(26 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Rechtsverfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 7D zu.

Gegenstand der Fortschreibung sind die neu ausgewiesenen Flächen und Flächenänderungen entsprechend Punkt A wie oben in Einzelabstimmung beschlossen, sowie die Änderungen aufgrund beschlossener Planungen entsprechend Punkt B und die redaktionellen Änderungen entsprechend Punkt C.

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am 29.03.2012 entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.
(26 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)

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