§ 24 - Bebauungsplan "Auwiese Nord - Stellplatzanlage Diak"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Innerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes fanden im vergangenen Jahr zahlreiche bauliche Veränderungen statt, die nun im Bebauungsplan nachvollzogen werden sollen. Im Herbst 2011 wurde der Knoten Heilbronner Straße, Zufahrt Diak und Auwiesenstraße mit dem Neubau einer Kreisverkehrsanlage neu geordnet. Aufgrund der dringenden Notwendigkeit, die Auwiesenstraße an die Heilbronner Straße anzubinden, wurde der Ausbau im Einvernehmen mit dem Gemeinderat vor dem Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Desweiteren ist die vorgezogene Baumaßnahme damit begründet, dass die dringend notwendige Sanierung der Ortsdurchfahrt Gelbingen taktgleich durchgeführt werden sollte.

Im Zusammenhang mit der Maßnahme wurden Parkierungsflächen des Diaks in den Auwiesen teilweise neu geordnet und als Ersatz für entfallende Parkplätze neue gebaut.
Bereits 2009 wurde die Auwiesenstraße saniert bzw. im Bereich des neu gebauten Aldi-Marktes in ihrer heutigen Lage auch neu gebaut.

In dem nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurden alle diese Veränderungen (Kreisverkehrsanlage, Anschluss an die Auwiesenstraße, Verschwenkung Auwiesenstraße und Neuanlage Stellplätze Diak) aufgenommen.

Im Bereich östlich der Auwiesenstraße und südlich der Rettungswache soll die rechtliche Möglichkeit für den Bau von Stellplätzen mit zwei weiteren Stellplatzetagen (im Plan mit Nr. 1 gekennzeichnet) eröffnet werden. In dem mit der Nummer 2 markierten Bereich zwischen Kreisverkehr und Rettungswache die Möglichkeit für eine weitere Stellplatzetage.

Im Zuge der Baumaßnahmen wurde bereits eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, die die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt fand. Im Rahmen des Bebauungsplanes muss nun noch ein Umweltbericht erstellt werden, in dem die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung durchgeführt wird. Hier sind gegebenenfalls noch externe Planausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

Die Flächen zwischen Auwiesenstraße und Heilbronner Straße sowie nördlich des Kreisverkehrs soll als Sondergebiet Diak ausgewiesen werden. Dies entspricht auch - mit Ausnahme einer kleinen Teilfläche - der derzeitigen Darstellung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Die Teilfläche befindet sich im nordwestlichen Bereich des Bebauungsplanes und ist derzeit als Grünfläche dargestellt. Im Rahmen der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes soll diese Fläche ebenfalls als Songerbebiet Diak dargestellt werden.

Die bestehende Rettungswache wird als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die Stellplatzfläche des Aldi-Marktes westlich der Auwiesenstraße als Gewerbegebiet wird wie bisher im Flächennutzungsplan dargestellt.

Anlage 1: Orientierungsplan

Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 8. Fortschreibung

Der nördliche Teil des Plangebiets im o. g. Bebauungsplan soll, als Sondergebiet „Diak“ dargestellt, in das laufende Verfahren zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.


2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0123-03/01 „Auwiese Nord – Stellplatzanlage Diak“

Der B-Plan Nr. 0123-03/01 „Auwiese Nord – Stellplatzanlage Diak“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 17.01.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0123-03/01 „Auwiese Nord – Stellplatzanlage Diak“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB i n Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 17.01.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Auwiese Nord – Stellplatzanlage Diak“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(28 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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