§ 22 - Bebauungsplan "Sondergebiet Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr 0124-01, Sondergebiet Diakonieklinikum Schwäbisch Hall, wurde gemäß der Beschlusslage des Gemeinderates in der Zeit vom 15.11.2011 bis zum 15.12.2011 öffentlich ausgelegt.
Zur gleichen Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange nochmals angehört.

  1. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Wirtschafts- und Infrastruktur hat im Rahmen dieser Anhörung eine nochmalige Stellungnahme, die im Besonderen die Belange der Denkmalpflege behandelt, eingereicht.
    Bereits mit dem Schreiben vom 21.04.2011 hat das Referat Denkmalpflege erhebliche Bedenken zu diesem Bebauungsplan vorgebracht. Das Referat Denkmalpflege hat Bedenken gegen den notwendigen Abbruch folgender Gebäude:
    - Stammhaus der Diakonie, Stammhausstraße 6
    - Johanniter Kinderkrankenhaus, Diakoniestraße 9
    - Anstaltskapelle mit Saalbau und Küche, Stammhausstraße 4
    Es wurde angeregt, in Zusammenarbeit und Unterstützung des Referats Denkmalpflege ein denkmalschonendes Alternativkonzept zu entwickeln, das es ermöglicht, die baulichen Dokumente des Traditionsbetriebes in Schwäbisch Hall für die Nachwelt zu erhalten.
    Das Referat Denkmalpflege merkt kritisch an, dass in der eingereichten Begründung zum Bebauungsplan die Wertigkeit der o. g. Kulturdenkmale nicht ausreichend gewürdigt wurde. Es sei nicht erwähnt, dass die aus der Gründungszeit des Traditionsbetriebes Diakonie in Schwäbisch Hall erhaltenen Gebäude, aufgrund ihrer guten Erhaltung, anschaulich die überregional bedeutende Diakonissenanstalt in ihrer Entstehungszeit dokumentieren und exemplarisch für die Krankenhausarchitektur des ausgehenden 19. und des frühen 20. Jahrhunderts in Schwäbisch Hall und der Region stehen. Das Referat Denkmalpflege vermutet, dass es dem Bau- und Planungsausschuss der Stadt Schwäbisch Hall nicht ganz klar gewesen sei, welche Bedeutung und Dimension diese Kulturgüter haben. Insgesamt sind unter dem Thema denkmalpflegerische Belange in der Begründung zum Bebauungsplan vor allem Argumente gegen den Erhalt der Baudenkmäler ausgeführt worden. Das Referat Denkmalpflege stellt daher in Zweifel, ob die Grundlagen für die Abwägung im Bau- und Planungsausschuss, sowie im Gemeinderat ausreichend und vor allem sachlich ausgewogen war.
    Abwägungsvorschlag:
    Der Vorwurf einer mangelnden Information über die Bedeutung der Gebäude aus der Gründungszeit des Traditionsbetriebes der Diakonie muss zurückgewiesen werden. Der Gemeinderat erhielt für die anstehende Beschlusslage die Information des Landesdenkmalamtes in Form der ersten Stellungnahme. Aufgrund dieser vorgelegten Unterlagen und auch unter Berücksichtigung der im Ausschuss und im Rat geführten lebhaften Diskussion kann keinesfalls angenommen werden, dass sich der Gemeinderat bei seiner Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen nicht gänzlich über die Bedeutung der Gebäude im Klaren gewesen sei. Es wurde im Rahmen der Diskussion über den Klinikneubau ausgiebig dargelegt, aus welchem Grund der Entwurf für den Neubau des Klinikums an der geplanten Stelle positioniert wurde. Es wurden gleichfalls sämtliche funktionalen und technischen Rahmenbedingungen ausgiebig erläutert.
    Die enge Verflechtung des Neubaus mit dem bestehenden Gebäude, die aus wirtschaftlichen und auch aus funktionalen Gründen unerlässlich sind, wurden hierbei in breiter Form erläutert.
    Die Eckpfeiler des Entwurfs - und hierzu zählt insbesondere die lageplanmäßige Anordnung bzw. die Anordnung im Gelände - sind unter Berücksichtigung und Abwägung der unterschiedlichsten Argumente, zu den selbstverständlich auch die Argumente der Denkmalschutzbehörde gehören, in langen Arbeitsgesprächen und Planungsvorgängen festgelegt worden. Eine Verschiebung dieser Eckpunkte ist zwar technisch möglich, erfordert aber unzumutbare hohe Aufwendungen für die Realisierung. Die Lage der Neubauten ist so gewählt, dass sie den grundstäzlichen technischen Erfordernissen für ein Krankenhaus gerecht wird, gleichzeitig aber auch die funktionale und technische Anbindung an das bestehende Krankenhaus ermöglicht und darüber hinaus, bei der Realisierung den wirtschaftlichen Erfordernissen gerecht wird. Ein Verrücken des Komplexes in den Berg hinein wird, wie bereits ausgeführt, zu nicht vertretbaren Mehrkosten bei der Ausführung führen und darüber hinaus funktionale Einschränkungen im Hinblick auf die Belichtung der dem Hang zugewandten Seite führen.
    All diese Aspekte wurden in den Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses ausgiebig erläutert und diskutiert. Die Zweifel des Referats Denkmalpflege, ob die Grundlagen für die Abwägung im Bau- und Planungsausschuss sowie im Gemeinderat ausreichend und vor allem sachlich ausgewogen waren, sind nicht begründet.
  2. Zum Thema Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit der Erhaltung dieser Kulturdenkmale führt das Referat Denkmalpflege folgendes aus:
    Die der Verwaltung überreichte Wirtschaftlichkeitsberechnung legt als Grundlage für die Berechnung des Stammhauses und des Kinderkrankenhauses zur Nutzung als Verwaltungsgebäude und die Kapelle zur Nutzung als Mehrzweckhalle zugrunde. Dieses Konzept wurde nicht mit der Denkmalpflege abgestimmt, es wäre aber grundsätzlich in Einklang mit der Kulturdenkmaleigenschaft umsetzbar. Die vorgelegten Berechnungen erfüllen jedoch - insbesondere hinsichtlich der Sanierungskosten - aus fachlicher Sicht nicht die Anfroderungen an die zustellende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Sanierungskosten orientieren sich nicht – wie erforderlich – am tatsächlichen Instandsetzungsbedarf des Objekts und wurden nicht – wie erforderlich – auf Grundlage einer Schadensuntersuchung nach Gewerken aufgeschlüsselt aufgestellt. Es ist offensichtlich, dass die Instandsetzungsarbeiten aufgrund des unterschiedlichen baulichen Erhaltungszustands bei den drei Gebäuden in unterschiedlichem Umfang erforderlich sind. Bei dem bereits seit langer Zeit leer stehenden Stammhaus wurde der erforderliche Bauunterhalt wohl seit Jahrzehnten nicht mehr durchgeführt. Die Kapelle weist dagegen einen weitaus geringeren Instandsetzungsbedarf auf. In allen Fällen wurde jedoch die Berechnung auf Grundlage der Zahlen des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern GmbH für den durchschnittlichen Modernisierungs- und Umbaufall erstellt. Diese in der Kostenschätzung nur pauschal aufgeführten Positionen können so nicht beurteilt und überprüft werden. Die Abschreibungsmöglichkeiten und Zuwendungen aus den Denkmalprogramm, für die sich das Referat Denkmalpflege eingesetzt hätte, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Kosten infolge unterlassener Unterhaltung (1 % der Sanierungskosten pro Jahr) wurden ebenfalls nicht abgezogen. Hinterfragt werden muss zudem, ob die Wirtschaftlichkeitsprüfung der drei Gebäude isoliert vom Krankenhauskomplex insgesamt betrachtet werden kann. Diese Gebäude sind Teil des Diakoniekrankenhauses und eine Wirtschaftlichkeit kann - bezogen auf den Gesamtkomplex - durchaus gegeben sein. Der Punkt „Wirtschftlichkeit“ bleibt daher zum jetzigen Zeitpunkt noch offen und fraglich. Eine detaillierte Überprüfung wird jedoch im nachfolgenden denkmalrechlichen Verfahren erfolgen müssen.
    Abwägungsvorschlag:
    Das Diakonie-Klinikum hat bzgl. der Gebäude, die nicht erhalten werden können, selbstverständlich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen lassen. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass es dem Eigentümer der Gebäude nicht zugemutet werden kann, für die Sanierung dieser Gebäude eine komplette Sanierung und Planung mit einer nach Gewerken aufgeschlüsselten Kostenberechnung durchzuführen - vor allem vor dem Hintergrund des Wissens, dass diese Gebäude nicht erhalten werden können.
    Das Diakonie-Klinikum hat sich daher entschlossen, diese Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. die Berechnung der Sanierungskosten auf die Grundlage des Datenmaterials des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammer GmbH durchzuführen. Die hier gesammelten aktuellen Kosten für verschiedene Modernisierungs- und Umbaufälle sind auf einem aktuellen Stand und aus Sicht der Verwaltung nicht anzuzweifeln.
    Die ermittelten Kosten für eine Sanierung der Gebäude sind plausibel und entsprechen den Durchschnittswerten der Aufwendungen für die bereits durchgeführte Sanierung. Bei derartigen Kostenberechnungen können natürlich nicht die Möglichkeiten aus dem Zuwendungsprogramm des Referats Denkmalpflege und die Abschreibungsmöglichkeiten eingearbeitet werden. Das ist darin begründet, dass zum einen die Höhe evtl. Zuwendungen nicht feststeht, zum anderen für die Sanierung Träger gefunden werden müssen, die von den Abschreibungsmöglichkeiten Gebrauch machen können. Da die entwurfstechnische Grundlage keine Alternative zulässt den Erhalt der Gebäude zu gewährleisten, ist somit die Suche nach möglichen Trägern obsolet.
    Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Sanierung der Gebäude muss selbstverständlich isoliert vom gesamten Krankenhauskomplex betrachtet werden. Eine gewünschte Sanierung in den Gesamtkostenkomplex des Neubaus des Klinikums einzuflechten ist weder fördertechnisch machbar, noch entspricht es den Anforderungen an eine seriösen Kostenberechnung für diesen Neubau.
    Fakt ist, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben hat, dass eine mögliche Sanierung für das Diakonieklinikum völlig unwirtschaftlich ist. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden dem Gemeinderat selbstverständlich vorgelegt.
    Nach Auffassung der Verwaltung ist es zweifelsfrei dargelegt, dass die Sanierung der betreffenden Gebäude für das Diakonie-Klinikum unwirtschaftlich sind und somit auch nicht zugemutet werden kann. Eine Vergabe der Baulichkeiten an Dritte scheidet aus, da das Klinikum sicherstellen muss, dass von den Gebäuden bzw. der Nutzungen weder brandschutztechnische noch hygienetechnische Sicherheitsrisiken ausgehen.
    Zusammengefasst ist festzustellen, dass die gewünschte und erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Fall einer Sanierung der Gebäude, den grundlegenden Erfordernissen vollständig genügt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt eindeutig klar, dass der Erhalt dieser Bauwerke für den Eigentümer ein jährliches Defizit von ca. 260.000 € zur Folge hat, siehe Anlage 3, Punkt 4.1.
    Diese finanzielle Leistung ist dem Träger eines Krankenhauses, das letztlich für das Gesamtwohl der Bürgerschaft tätig ist, nicht zuzumuten.
  3. Dem Referat Denkmalpflege ist zum Thema Betriebstechnik und bauliche Anforderungen bewusst, dass in der topografisch schwierigen Situation am Berghang eine Neubebauung problematisch ist. Im Abstimmungsgespräch am 28.06.2011 wurden jedoch auch Alternativkonzepte vorgestellt, die einen Erhalt der Kulturdenkmale ermöglicht hätten. Die gegen diese Alternativen vorgebrachten Argumente (baugrundstatische Gründe, verkehrstechnische Gründe) wurden dem Referat Denkmalpflege zwar auszugsweise vorgestellt und sind auch in der Begründung zum Bebauungsplan genannt, wurden aber im Einzelnen noch nicht auf ihre Relevanz geprüft und es wurden keine Möglichkeiten der Vermeidung oder Verminderung des Eingriffs aufgezeigt. Auch wurde der Vorschlag nicht aufgegriffen, aktiv und ergebnisoffen einen Wettbewerb für diese Bauaufgabe auszuschreiben, der möglicherweise denkmalschonende Alternativkonzept aufgezeigt hätte.
    Abwägungsvorschlag:
    Es ist richtig, dass das Referat Denkmalpflege in einem Abstimmungsgespräch am 28.06.2011 Alternativkonzepte aufzeigte, die ein Erhalt der Kulturdenkmale ermöglicht hätten. Die Argumente, die gegen diese Alternativkonzepte sprachen, haben ihre Basis in statischen und erschließungstechnischen Erfordernissen und insbesondere in funktionalen und brandschutztechnischen Erfordernissen. Die Relevanz dieser einzelnen Parameter wurde intensiv geprüft und aufgezeigt.
    Im Zuge der Zielplanung sind die städtebaulichen Randbedingungen, die Erschließung, die funktionale Betriebsorganisation sowie die Gebäudestrukturen für ein zukünftiges Gesamtgebäude auf dem vorgegebenen Grundstück in Abhängigkeit der beiden Bauabschnitte zu entwickeln.
    Die funktionalen und baulichen Abhängigkeiten können nur in der Gesamtschau beider Bauabschnitte vollständig erkannt und bewertet werden. Aus diesem Grund ist eine Gesamtmaßnahme (1. BA + 2. BA) im Rahmen einer Zielplanung zu entwickeln.
    Die vorliegende Zielplanung zeigt die zukünftige Anordnung und Nachbarschaften der wesentlichen Funktionsbereiche im 1. und 2. BA sowie des Haupteingangs, der Liegendkrankenzufahrt, die Lokalisation des Hubschrauberlandeplatzes sowie der Zufahrt zum Wirtschaftshof.
    Hierbei ist ebenfalls der Betrieb des 1. BA gemeinsam mit dem Bestand sicherzustellen.
    Die Zielplanung dient als Grundlage für das erforderliche Bebauungsplanverfahren und liefert wesentliche Hinweise zur aktuellen Fragen der Stadt Schwäbisch Hall für die übergeordnete Erschließung des Gesamtgeländes.
    Ergebnis: Im Zuge der Zielplanung wurden 2010 verschiedene Planungsansätze untersucht. Aufgrund der genannten Kriterien wie Städtebau und Topographie, Betriebsorganisation und Krankenhausfunktionen, Erschließung und Logistik, Betrieb während der Bauzeit und Abwicklung, Gesamtkosten und Förderung wurde der bekannte Planungsansatz ausgewählt. Die im Herbst 2010 und früher untersuchten Alternativen wurden wegen Nichterfüllung dieser Kriterien verworfen.
    Der Neubau für den 1. und 2. Bauabschnitt gliedert sich in eine dreigeschossige Basis (E-1 - E-3), das Erdgeschoss als Zwischenelement sowie die darüberliegenden, viergeschossigen „Finger“, die rechtwinklig zum Hang angeordnet sind.
    Das Gebäudeensemble fügt sich im Landschaftsraum an den Kocher und durch die gewählte Gliederung und Staffelung in die Topographie gut ein. Die Anordnung der Obergeschosse quer zum Hang gewährleistet die Erlebbarkeit des natürlichen Geländeverlaufs.
    In der Sitzungsvorlage sind sowohl ein Geländeschnitt als auch die lageplanmäßige Anordnung des Neubaukomplexes im Zusammenhang mit der bestehenden Bausubstanz beigelegt. Aus dem Lageplan ist sehr deutlich ersichtlich, dass die Süd-Ost-Kante des Stammhauses bereits im Baufeld des Klinikum-Gebäudes liegt. Der Wirtschaftshof ist für den Betrieb des Krankenhauses ein unerlässlicher Faktor. Hier findet die vollständige Ver- und Entsorgung bzw. Be- und Entladung der erforderlichen Materialien statt. Eine Reduzierung des Wirtschaftshofes kann den Trägern des Klinikums nicht empfohlen werden. Selbst wenn der Schritt gewählt würde, den Wirtschaftshof in seiner Breite einzuschränken, liegt das Stammhaus so dicht bei dem Neubau, dass zum einen die Frage der baulichen Zulässigkeit zu stellen ist, zum anderen die von diesem Haus ausgehenden Risiken in die Gesamtbetrachtung eingeblendet werden müssten. Gerade bei einem Krankenhausbau kommt dem Thema des vorbeugender Brandschutzes aus nachvollziehbaren Gründen ein ganz besonderer Stellenwert zu.
  4. Ferner regt das Referat Denkmalpflege zum Thema städtebauliche Aspekte an: Dieser Aspekt wurde vor allem in Bezug auf den durchaus möglichen Erhalt des außerhalb des eigentlichen Baufeldes liegende Stammhauses der Diakonie, Stammhausstraße 6, von der Stadt Schwäbisch Hall angeführt. Der Erhalt dieses Gebäudes vor dem Hintergrund eines groß dimensionierten Klinikneubaus sei „städtebaulich nicht befriedigend“. Dazu kann angemerkt werden, dass solche Situationen (klein dimensionierte Altbau vor oder im Umfeld größerer Neubauten) durchaus typisch in Städten oder anderen baulichen Anlagen sind. Z. B. sind auch die Stuttgarter Krankenhäuser (Marienhospital, Diakonieklinikum) durchaus im krassen Kontrast zwischen Alt und Neu so zu finden. Solche Situatuonen sind Teil der Geschichte baulicher Anlagen und nicht per se als städtebaulich unzufriedenstellend zu bezeichnen. Eine Prüfung der abstandsflächenrechtlichen Zulässigkeit ist im Bebauungsplan nicht detailliert vorgebracht.
    Abwägungsvorschlag:
    Die unmittelbare Nähe des Stammhauses zur Gesamtkubatur des Neubaus ist aus der Sicht der Bauverwaltung städtebaulich unbefriedigend. An diesem Meinungsbild ändern auch die vorgetragenen Beispiele anderer Städte, die jedoch mit der vorliegenden Situation nicht vergleichbar sind, nichts. Das Stammhaus würde mit der dichten Nähe zum Neubaukomplex seine Wirkung in erheblicher Weise verlieren, da für dieses Stammhaus und seine städtebauliche Bedeutung auch die Außenflächen mit betrachtet werden müssen.
  5. Außerdem regt das Referat Denkmalpflege an, die Prüfung der abstandsrechlichen Zulässigkeit auf der Ebene des Bauantrages zu prüfen. Abschließend regt es nochmals nachdrücklich an, ein Konzept mit dem Erhalt der Kulturdenkmale oder zumindestens im Sinne eines Kompromisses zu erstellen.
    Abwägungsvorschlag:
    Der Planungsträger und der Gemeinderat sind sich sehr wohl bewusst, dass mit dem Abbruch des Stammhauses ein Stück baugeschichtlicher Tradition für das Diakonieklinikum verloren geht.
    Unter Würdigung aller vorgetragener Aspekte ist jedoch dem Neubau des Klinikums als elementarer Bestandteil der medizinischen Grundversorgung des Stadtgefüges Vorrang einzuräumen. Die denkmalpflegerischen Aspekte müssen daher nach wie vor zurückgestellt werden. Dem engagierten Vortrag für die Erhaltung der Kulturdenkmale wird dennoch eine hohe Wertschätzung entgegengebracht.
  6. Das Landratsamt Schwäbisch Hall, untere Naturschutzbehörde,weist darauf hin, dass bei der Begehung eines Mitarbeiters keine Spuren von Fledermäusen festgestellt werden konnten. Dennoch lässt sich nicht ausschließen, dass sich im Sommer in nicht begehbaren Winkeln und Ritzen Fledermäuse aufhalten. Das Landratsamt ist der Auffassung, dass bereits im letzten Sommer eine nochmalige Untersuchung für die zum Abriss vorgesehenen Gebäude notwendig gewesen sei. Da diese Untersuchung nicht bis zum kommenden Sommer 2012 aufgeschoben werden kann, müssen geeignete Ersatzmaßnahmen, wie z. B. Fledermauskästen, geschaffen werden. Sofern bei den Abbrucharbeiten Fledermauswinterquartiere festgestellt werden, sind die Abbrucharbeiten unverzüglich einzustellen und die untere Naturschutzbehörde zu benachrichtigen.
    Für das Dritte, zum Abbruch vorgesehene Gebäude des Johanniter-Kinderkrankenhauses, ist die Fledermausuntersuchung erst im kommenden Sommer vorzunehmen, da der Abbruch erst im Jahre 2013 geplant ist.
    Abwägungsvorschlag
    Die beschriebenen Ersatzmaßnahmen für den Fall, das Fledermausquartiere angetroffen werden, werden geschaffen. Das Diakonie-Klinikum hat die entsprechende Zusage erteilt. Sofern bei den Abbrucharbeiten Fledermauswinterquartiere festgestellt werden, werden die Arbeiten unverzüglich eingestellt. Dieser Passus wird Bestandteil der baurechtlichen Genehmigung. Somit können die Anregungen und Bedenken des Landratsamtes sachgerecht abgewogen werden.


Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein: Nach dem Auslegungsbeschluss wurde seitens des RP Stuttgart, Abteilung Denkmalpflege, nochmals die Bitte geäußert, umfangreiche Abwägungen hinsichtlich des Denkmalschutzes vorzunehmen. Die Äußerungen des Landratsamts hinsichtlich des Fledermausaufkommens wurden aufgegriffen.
In der Summe ist festzustellen, dass die Lage des neuen Klinikums nach umfangreichen Abwägungen in alle Richtungen festgelegt wurde. Man hat es sich nicht leicht gemacht, sich für den Abriss der Denkmäler zu entscheiden - in der Summe ist diese Entscheidung jedoch vertretbar.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann geht auf folgende Eckpunkte ein:

  1. Der Gemeinderat wurde umfassend und vollständig über die Bedeutung der Denkmäler informiert.
  2. Eine teurere Wirtschaftlichkeitsberechnung, die vom Diak in Auftrag gegeben wurde, ergab einen jährlichen Abmangel von ca. 260.000 €.
  3. Unter den funktionalen Aspekten wurden die unterschiedlichsten Varianten geprüft, keine hielt jedoch den Vorgaben der Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Erschließung stand.
  4. Aus städtebaulichen Aspekten ist ein Erhalt der Denkmäler so nahe am neuen Klinikum nicht möglich.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend der Sitzungsvorlage, in der Abwägung dem Klinik-Neubau gegenüber dem Erhalt der Denkmäler Vorrang einzuräumen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hat erhebliche Bedenken, die Äußerungen des Denkmalamts nicht zu beachten. Er plädiert dafür, weitere Untersuchungen (Architekten- bzw. Ideen-Wettbewerb) anzustellen, um zu prüfen, ob nicht wenigstens ein Gebäude erhalten werden kann.

Stadtrat Dr. Pfisterer widerspricht seinem Vorredner: Die Belange des Denkmalschutzes wurden ausreichend gewürdigt, die Kosten-Nutzen-Analyse verlief negativ und dem Diak ist ein Erhalt der Gebäude nicht zumutbar.

Stadtrat Huppenbauer sieht die Wertigkeit der historischen Gebäude nicht ausreichend berücksichtigt. Das Stammhaus verkörpert die Anfänge und die Geschichte der Diakonie. Gebäude aus dieser Zeit der Neorenaissance sind kaum mehr vorhanden. Mit dem Abriss der Gebäude ist nichts mehr aus der Entstehungszeit der Diakonie vorhanden. Er erwartet Respekt vor der Historie der Diakonie. Es ist auch im Sinne der Nachwelt, das Stammhaus zu erhalten.

Stadtrat Neidhardt argumentiert aus der Geschichte „heraus“: Es war schon öfters so, dass zu Gunsten von leistungsfähigen Neubauten Reliquien aus der Geschichte haben aufgegeben werden müssen. Er ist dafür, das Johanniter-Krankenhaus zu erhalten und zu translozieren, um so eine würdige Eingangssituation des Krankenhauses zu erhalten.

Stadtrat Baumann sieht sich als Anwalt der Bürgerschaft, der Kranken und Beschäftigten. Er erinnert daran, dass die Zusatzausgaben wiederum vom Bürger bezahlt werden müssen. Er kann einem zusätzlichen Invest zugunsten des Denkmalschutzes in Höhe von 3,2 Mio. € nicht zustimmen.

Herr Zekeli wirft ein, dass aus seiner Erfahrung der Erhalt des Denkmals mehr als 4 Mio. € Zusatzkosten verursachen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim beschließt die Diskussion, dass die Abwägung nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen wurde. Das Ergebnis ist angemessen, eine moderne, leistungsorientierte Gesundheitsversorgung ist von übergeordnetem Interesse. Von dem Denkmalensemble ist zudem nicht mehr viel übrig geblieben.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Querschnitt

Anlage 3: Untersuchungen Zielplanung

Anlage 4: Erläuterung zur Projektentwicklungsstudie

Anlage 5: Kostenschätzung, Variablen, Ergebnisse

Anlage 6: Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart

Anlage 7: Stellungnahme Landratsamt Schwäbisch Hall

Anlage 8: Stellungnahme Kreisverkehr Schwäbisch Hall


Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es hier ausschließlich um den Rahmen setzenden Bebauungsplan geht. Es hat eine umfangreiche Abwägung zwischen dem Denkmalschutz und der Gesundheitsversorgung gegeben. In dieser Abwägung wurde Letzterem eindeutig Vorrang eingeräumt.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt wird mit seiner Fraktion mehrheitlich zustimmen. Er möchte keine weitere Verzögerung des Projekts.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen merkt kritisch an, dass - angesichts der riesigen Abriss- und Abbruchaktionen - andere Nutzungen möglich gewesen wären.

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Sondergebiet Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall
Der Bebauungsplan Nr. 0124-01 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Ing. Büro Käser & Reiner im M 1:1.000 vom 07.10.2011mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Sondergebiet Diakonie-Klinikum
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Ing. Büro Käser & Reiner vom 07.10.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0124-01.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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