§ 17 - Zuschuss an die Volkshochschule Schwäbisch Hall e. V. (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für die Volkshochschule Schwäbisch Hall ist im städtischen Doppelhaushalt 2012/2013 ein Zuschuss in Höhe von jeweils 240.000 € veranschlagt, der auf Anforderung in einem Betrag ausbezahlt wird.

Der Zuschuss wird als laufender Zuschuss im Haushaltsplan festgelegt. Damit nicht jährlich erneut ein Bewirtschaftungsbeschluss des Gremiums notwendig wird, ist es sinnvoll, der Verwaltung die Bewirtschaftungsbefugnis über diesen Zuschuss im Rahmen des jeweiligen Haushalts zu erteilen.

Beschluss:

Der Zuschuss an die Volkshochschule Schwäbisch Hall e. V. kann im Rahmen des jeweiligen städtischen Haushaltes ausbezahlt bzw. verrechnet werden.
(einstimmig - 32 -)

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