§ 6/3 - Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2011 für offene Rechnungen des Eigenbetriebs Werkhof (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Ende 2011 und im Januar 2012 sind in der Stadtverwaltung Rechnungen des Eigenbetriebs Werkhof für diverse in 2011 erbrachten Leistungen (siehe Anlage) in Höhe von 582.523,36 € eingegangen.

Weitere Leistungen im Wert von 3.995,41 € sollen nach Auskunft der kaufmännischen Leiterin des Eigenbetrieb Werkhofs mit der Stadt für den Leistungszeitraum 2011 abgerechnet werden.

Für die Bezahlung der Werkhofrechnungen sind im kameralen Haushalt 2011 keine Mittel mehr vorhanden.

Bisher wurden in der kameralen Haushaltssystematik regelmäßig Leistungen, die noch im Vorjahr erbracht wurden, im ersten Quartal des Folgejahres gebucht. Durch den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik müssen durch die nun geltende periodengerechte Abgrenzung und verursachungsgerechte Zuordnung diese Rechnungen noch auf das Jahr 2011 gebucht werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Anlage: Offene Forderungen des Eigenbetriebs Werkhof gegenüber der Stadt Schwäbisch Hall

Beschluss:

Es wird beantragt, für die Begleichung der offenen Werkhofrechnungen betreffend der Leistungen des Jahres 2011 überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 586.518,77 € zur Verfügung stellen.

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