§ 14 - Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Gebäudereinigungskosten im Haushaltsjahr 2011 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die GWG führt im Rahmen des Globalmiet- und Dienstleistungsvertrags für die Stadt die Gebäudereinigung durch. Die Abrechnung der Reinigungskosten erfolgt jährlich. Die Stadt leistet unterjährig Vorauszahlungen, die bei der Abrechnung zu Beginn des Folgejahres verrechnet werden bzw. wurden.

In der Vergangenheit wurde die Endabrechnung bei den Reinigungskosten im Jahr der Rechnungsstellung, also dem Folgejahr, verbucht.
Aufgrund der Umstellung auf die kommunale Doppik zum 01.01.2012 sind die Reinigungskosten aus dem Jahr 2011 verursachungsgerecht dem Rechnungsjahr 2011 zuzuordnen, auch um dem Grundsatz der periodengerechneten Abgrenzung Rechnung zu tragen.

Im Jahr 2011 sind Reinigungskosten in Höhe von 1.068.064,66 € angefallen, die Stadt Schwäbisch Hall hat bereits Vorauszahlungen in Höhe von 1.019.417,40 € an die GWG geleistet. Die Endabrechnung der GWG beträgt 48.647,26 €.

Im Haushaltsjahr 2011 fehlen 36.073,61 € für die Abrechnung der Reinigungskosten, die überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.

Beschluss:

Der überplanmäßigen Bereitstellung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für die Abrechnung der Reinigungskosten im Haushaltsjahr 2011 wird zugestimmt.
(einstimmig - 32 -)

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