§ 11 - Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die vom Gemeinderat am 4. Februar 2009, § 21 , beschlossene Satzung über die Festsetzung der Parkgebühren legt für die verschiedenen Zonen auch die Höchstparkdauer fest. Für die Zone I „Haalstraße, Hafenmarkt und Steinerner Steg“ gilt bisher eine Höchstparkdauer von 30 Minuten. Mit dieser geringen Höchstparkdauer sollte mit Blick auf die Kunden der Post und der Sparkasse ein möglichst hoher Umschlag erreicht werden.
Nachdem die Post umgezogen ist, hat sich die Situation wesentlich verändert. Die Zahl der ausgegebenen Tickets ging insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2011 beständig zurück. Damit die Stadtbesucherinnen und Stadtbesucher sowie die Kundschaft etwas länger parken können, empfiehlt sich eine Erhöhung der Höchstparkdauer von 30 auf 60 Minuten. Eine Anfrage bei der Sparkasse ergab, dass dies auch im Interesse der Sparkassenkunden wünschenswert wäre.

Anlage: Satzung zur Änderung der Satzung


Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es sich entgegen der Berichterstattung in der Presse um keine Erhöhung der Parkgebühren handelt, sondern lediglich um die Erhöhung der Höchstparkdauer von 30 auf 60 Minuten.


Beschluss:

Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Schwäbisch Hall mit Erhöhung der Höchstparkdauer für die Zone I von 30 auf 60 Minuten wird zugestimmt.
(einstimmig - 32 -)

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