2286052/meetingminutes/2298856/paragraph

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Auf der Basis des am 26.11.2008 vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Brandschutzbedarfsplans steht bei der Feuerwehr Schwäbisch Hall bekanntlich eine grundlegende Strukturreform an. In diesem Zusammenhang ist der Neubau je einer Feuerwache im Osten und Westen der Stadt Schwäbisch Hall vorgesehen. Statt den neun Abteilungen in allen Ortschaften wird es künftig nur noch je eine Einsatzabteilung im Osten mit einer Gruppe in Sulzdorf und im Westen mit einer Gruppe Wald in Sittenhardt geben. Die Feuerwehrangehörigen im Osten und Westen sollen in etwa gleichmäßig zum Einsatz kommen.
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Auf der Basis des am 26.11.2008, § 219, vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Brandschutzbedarfsplans steht bei der Feuerwehr Schwäbisch Hall bekanntlich eine grundlegende Strukturreform an. In diesem Zusammenhang ist der Neubau je einer Feuerwache im Osten und Westen der Stadt Schwäbisch Hall vorgesehen. Statt den neun Abteilungen in allen Ortschaften wird es künftig nur noch je eine Einsatzabteilung im Osten mit einer Gruppe in Sulzdorf und im Westen mit einer Gruppe Wald in Sittenhardt geben. Die Feuerwehrangehörigen im Osten und Westen sollen in etwa gleichmäßig zum Einsatz kommen.
  
 
Mit diesem Ziel und Inhalt hat der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung gemeinsam mit der Feuerwehr die beigefügte Satzung entworfen und sich dabei am Muster des Gemeindetages orientiert. Sämtliche Regelungen werden vom Feuerwehrausschuss so befürwortet.
 
Mit diesem Ziel und Inhalt hat der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung gemeinsam mit der Feuerwehr die beigefügte Satzung entworfen und sich dabei am Muster des Gemeindetages orientiert. Sämtliche Regelungen werden vom Feuerwehrausschuss so befürwortet.
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Die Satzung soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Im Hinblick auf die vorlaufend notwendigen strukturellen Änderungen innerhalb der Gesamtfeuerwehr ist es jedoch wichtig, die Satzung bereits jetzt zu beschließen, damit der Übergang in die neuen Organisationsformen auf der Basis der neuen Satzung sorgfältig vorbereitet werden kann. <br>
 
Die Satzung soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Im Hinblick auf die vorlaufend notwendigen strukturellen Änderungen innerhalb der Gesamtfeuerwehr ist es jedoch wichtig, die Satzung bereits jetzt zu beschließen, damit der Übergang in die neuen Organisationsformen auf der Basis der neuen Satzung sorgfältig vorbereitet werden kann. <br>
  
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Aktuelle Version vom 3. April 2012, 11:00 Uhr

Sachvortrag:

Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Novelle 2009 zum Feuerwehrgesetz hat der Gemeindetag eine mit dem Innenministerium Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmte Mustersatzung erarbeitet. Die Gliederung und Verwaltung der Gemeindefeuerwehr ist durch Satzung zu regeln. In der Satzung können auch die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr geregelt werden, soweit sie sich nicht aus dem Feuerwehrgesetz ergeben.

Auf der Basis des am 26.11.2008, § 219, vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Brandschutzbedarfsplans steht bei der Feuerwehr Schwäbisch Hall bekanntlich eine grundlegende Strukturreform an. In diesem Zusammenhang ist der Neubau je einer Feuerwache im Osten und Westen der Stadt Schwäbisch Hall vorgesehen. Statt den neun Abteilungen in allen Ortschaften wird es künftig nur noch je eine Einsatzabteilung im Osten mit einer Gruppe in Sulzdorf und im Westen mit einer Gruppe Wald in Sittenhardt geben. Die Feuerwehrangehörigen im Osten und Westen sollen in etwa gleichmäßig zum Einsatz kommen.

Mit diesem Ziel und Inhalt hat der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung gemeinsam mit der Feuerwehr die beigefügte Satzung entworfen und sich dabei am Muster des Gemeindetages orientiert. Sämtliche Regelungen werden vom Feuerwehrausschuss so befürwortet.

Die Satzung soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Im Hinblick auf die vorlaufend notwendigen strukturellen Änderungen innerhalb der Gesamtfeuerwehr ist es jedoch wichtig, die Satzung bereits jetzt zu beschließen, damit der Übergang in die neuen Organisationsformen auf der Basis der neuen Satzung sorgfältig vorbereitet werden kann.

Anlage: Entwurf Feuerwehrsatzung

Die Bitte von Stadtrat Kaiser auf Anwendung der geschlechtergerechten Sprache wird aufgenommen. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung wird diesbezüglich nochmals angepasst.

Beschluss:

Der beigefügte Entwurf vom 24.11.2011 wird als Feuerwehrsatzung beschlossen.
(einstimmig - 32 -)

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