§ 27/3 - Fragestunde: Gebühr für angemeldete Kontrollen von Waffenbesitzerinnen/ Waffenbesitzern (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Reber kritisiert die Gebühr von 90 € für die unangemeldeten Kontrollen, bei der die ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Lagerung von Waffen überprüft wird.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht diesem. Es ist nicht einzusehen, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Steuerzahlerin/ dem Steuerzahler auferlegt werden soll.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner zitiert ein Verwaltungsgerichtsurteil, wonach diese Kontrollen auf Veranlassung und im Interesse des Waffenbesitzers vorgenommen wird: Die Waffenbehörde ist berechtigt, hierfür eine angemessene Gebühr zu verlangen.

Oberbürgermeister Pelgrim beschließt die Diskussion mit der Feststellung, dass dieses Thema ebenfalls auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt wird.

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