§ 1 - Einleitung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Teil Energie (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft soll sich vornehmlich mit der Thematik der regenerativen Energiegewinnung als Grundlage einer nachhaltigen Energiewirtschaft auseinandersetzen. Schwerpunkte der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind somit

A) Flächenausweisung für Windenergie
B) Flächenausweisung für Solarenergie
C) Flächenausweisung für Biogasanlagen


Zu A) Das Land Baden-Württemberg hat die Absicht, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg durch ein überdurchschnittliches Wachstum deutlich auszubauen. Bis zum Jahr 2020 sollen mindesten 10 % Strombedarfs aus heimischer Windkraft gedeckt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es erforderlich, frühzeitig die möglichen Windkraftpotentiale zu eruieren und mögliche Standorte auf ihre Eignung und ihre Machbarkeit abzuprüfen.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben eine frühzeitige Untersuchung möglicher Potentialflächen eingeleitet. Die Untersuchung ergab, dass im Bereich verschiedener Höhenrücken dieser Region Windlasten erreicht werden, die eine effiziente Nutzung der Windkraft prognostizieren.

Im Rahmen der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind im Entwurfsstadium Flächen dargestellt, die aufgrund der festgestellten Windlasten geeignet wären, Windkraftanlagen aufzunehmen. Diese Flächen sollen im Rahmen von vertiefenden Untersuchungen weiter auf ihre Eignungsfähigkeit und Machbarkeit geprüft werden. Neben der technischen Ver- und Entsorgung des Standortes spielen auch Aspekte wie naturschutzrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Im Fall der nachgewiesenen Machbarkeit sollen diese Flächen dann als so genannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan festgeschrieben werden.


Zu B) Für Fotovoltaikanlagen wird ein fast ähnlicher Untersuchungsprozess durchgeführt. Im Falle der Eignungsfähigkeit und der Machbarkeit sollen dann Vorrangflächen für Fotovoltaikanlagen ausgewiesen werden.

Zu C) Die bestehenden Biogasanlagen werden erfasst und als Bestand festgeschrieben. Untersucht wird in diesem Bereich die Eignungsfähigkeit neuer Standorte vor allen Dingen im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigung nahegelegener Wohngebiete. Sofern eignungsfähige Standorte gefunden werden, sollen hier Vorrangflächen für Biogasanlagen ausgewiesen werden.

Beschluss:

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall Michelbach, Michelfeld, Rosengarten stimmt der Einleitung des Rechtsverfahrens für die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu. Die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist die Aufstellung des Planungsbüros Käser + Reiner vom 04. November 2011, sowie der dazugehörige Lageplan. Das Planungsbüro Käser + Reiner wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Beteiligung öffentlicher Belange) beauftragt.

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