§ 11/1 - Fragestunde: Antrag der CDU-Fraktion auf Installation eines Fußgängerüberwegs Salinenstraße; hier: Antwort der Verwaltung vom 01.12.2011 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Antrag der CDU-Fraktion: s. GR 28.09.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

da im Zusammenhang mit der Neuplanung des ZOB, des neuen Parkplatzes und der Neutrassierung der Salinenstraße leider nicht mehr genügend Platz für einen beidseitigen Gehweg vorhanden war, ist an der von Ihnen beschriebenen Stelle, wo der Gehweg endet, eine Überquerung der Salinenstraße notwendig.

Dies ist für Fußgänger in der Tat nicht ungefährlich. Ein Zebrastreifen bringt jedoch nur mehr Sicherheit, wenn die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Richtlinien schreiben unter anderem vor, dass in der Spitzenstunde mindestens fünfzig Fußgänger queren müssen. Um die Anzahl der Fußgängerquerungen festzustellen, fand inzwischen eine Verkehrszählung statt. Dabei wurde festgestellt, dass in der Hauptverkehrszeit zwischen 11 und 14 Uhr pro Stunde lediglich maximal 26 Fußgänger die Salinenstraße queren. Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen eindeutig nicht erfüllt. Verkehrsbeobachtungen zeigen auch, dass die Querung der Salinenstraße durch Fußgänger ohne unzumutbare Wartezeiten möglich ist. Die von Ihnen genannte Querungsstelle auf Höhe des Lappeenrantastegs hat eine wesentlich höhere Fußgängerfrequenz. Dort sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Ich bedauere, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Dies ist das einvernehmliche Votum der Polizei, des Fachbereichs Planen und Bauen und der Verkehrsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Pelgrim

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