§ 6/2 - a) Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Eltershöfer Steige, Gelbingen"; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Eigentümer des Flurstücks 122 an der Eltershöfer Steige in Gelbingen beabsichtigen, das Grundstück mit einer Wohnbebauung zu versehen. Das Grundstück ist derzeit teilweise mit Nebengebäuden (verschiedene Scheuern) bebaut. Eine kleine Teilfläche im Norden wird als öffentlicher Spielplatz genutzt. Im Zuge einer Bebauung muss dieser bisher vom Privateigentümer geduldete Spielplatz verlagert werden. Eine entsprechende städtische Fläche an der Bergstraße ist über den rechtskräftigen Bebauungsplan „Sonnenhalde I“ gesichert. Es sind fünf Baugrundstücke für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser vorgesehen und zwei Grundstücke für Mehrfamilienhäuser (6WE) an der Hofsteige.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung sind auf der Ebene der Bauleitplanung bisher nicht gegeben. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der nördliche Teil als Grünfläche.
Der Gesetzgeber hat für derartige Maßnahmen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Instrument eingeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Erschließungsträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen.

Aus Sicht der Verwaltung sind im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gegeben. Der Flächennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Eigentümer des Flurstücks 122, vertreten durch Herrn Hans Firnkorn, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Flurstück 122 in Gelbingen auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

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