§ 207 - Anpassung des Gebührenverzeichnisses für Sondernutzungen an öffentichen Straßen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Sondernutzungsgebühren sind seit dem Jahr 2000 unverändert. Die Verwaltung schlägt nach zwölf Jahren - aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung - eine Erhöhung um 20 % vor.

Für Straßengaststätten, die öffentliche Flächen beanspruchen, wurde bisher nur eine Jahresgebühr in Höhe von 10,00 € pro qm innerhalb des Stadtgrabenrings, 8,00 € pro qm außerhalb des Stadtgrabenrings und 6,00 € pro qm in den Ortschaften verlangt. Angesichts der unterschiedlichen Lagen ist in der Innenstadt eine Differenzierung / gerechte Staffelung geboten.

Für die besonders lukrativen Lagen im Zentrum wird auch in anderen Städten deutlich mehr verlangt als in Randbereichen. So hat zum Beispiel die Stadt Rothenburg ob der Tauber ihre historische Altstadt wie folgt abgestuft: Zone 1a 100 € pro qm, Zone 1 b 70 € pro qm, Zone 1c 50 € pro qm. Sogar in Backnang zahlen die Wirte in der Innenstadt bis zu 25 € pro qm.

Um Standortvorteile gerechter zu würdigen, wird für die Innenstadt Schwäbisch Halls folgende Abstufung vorgeschlagen:

Zone
Straßen bzw. Plätze
Jahresgebühr pro qm
1a
Am Markt 10-11
25,00 €
1b
Am Markt 12, Neue Straße, Hafenmarkt, Haalstraße, Steinerner Steg, Im Haal, Blockgasse, Sparkassenplatz, Schwatzbühlgasse, Schulgasse, Brückenhof, Sulengasse, Kornhaus, Kocherquartier
20,00 €
1c
Obere und Untere Herrngasse, Am Spitalbach, Mohrenstraße, Sporersgasse, Firngasse, Rosmarinstraße, Bahnhofstraße bis Nr. 17, Mauerstraße, Weiler, Marktstraße, Gelbinger Gasse bis einschließlich Nr. 47
15,00 €

1d
Alle weiteren Flächen innerhalb des Stadtgrabenrings
12,00 €

In Top-Lage am Marktplatz beträgt die Gebühr mit 25 € pro qm im Jahr lediglich 1/4 des Rothenburger Satzes. In den Randlagen ist jedoch nur die allgemeine Anpassung um 20 % vorgesehen.

Anlage: Gebührenverzeichnis

Beschluss:

Der vorgeschlagenen Änderung der Sondernutzungsgebühren wird zugestimmt.
(32 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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