§ 4 - Information zur Sanierung der Straßenbeleuchtung und Fußgängerüberwege (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Haushaltsplan 2012 / 2013 sind drei Kostenansätze für die Unterhaltung und Sanierung der Straßenbeleuchtung, sowie die Sanierung von Fußgängerüberwegen vorgesehen.

1.Produkt 54100000, Maßnahme 12023, energetische Sanierung Straßenbeleuchtung

Der überwiegende Teil der Straßenbeleuchtung ist derzeit noch mit unwirtschaftlichen Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) ausgestattet. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Europäischen Union ist wegen der mangelnden Energieeffizienz ab dem Jahr 2015 der Vertrieb dieser Lampen verboten (analog dem Verbot der Haushaltsglühbirnen und der Pflicht zur Umstellung auf Energiesparlampen). Auf Grund der
hohen Zahl der auszutauschenden Leuchtmittel (ca. 6.000),
einer flexiblen und effizienten Arbeitseinteilung durch den Werkhof,
sowie um die investiven Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen
sollte der großflächige Austausch schon 2012 begonnen werden und auf mehrere Jahre verteilt werden. Der Austausch betrifft dabei nicht nur die Leuchtmittel an sich, sondern auch eine notwendige Umrüstungen von Anschlüssen am Laternenmasten.
Neben der gesetzlichen Notwendigkeit sprechen auch betriebswirtschaftliche Erwägungen für einen zügigen Austausch. Die Umrüstung weist eine Amortisationszeit von ca. 3,5 Jahren auf. Die im Haushaltsplan eingebrachten 100.000 € zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung reichen – unter Berücksichtigung potenzieller Fördermittel – für den Austausch von ca. 650 HQL-Lampen. Diese Menge wird vom Werkhof als innerhalb eines Jahres umsetzbar eingeschätzt.


2.Produkt 54100000, Maßnahme 12024, Beleuchtung Fußgängerüberwege

Die lichttechnische Sanierung der Fußgängerüberwege (FGÜ) ist notwendig, da sich im Jahr 2005 die rechtlichen Grundlagen geändert haben und nunmehr eine Mindestluxzahl von 40 lux an FGÜ gefordert wird. Die Verwaltung hatte zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 19.07.2010 (§ 155) einen aktuellen Sachstandsbericht gegeben.
Seit 2007 wurden insgesamt ca. 45 der insgesamt 73 FGÜ saniert. Die angefallenen Kosten für Masten, Leuchtmittel und Grabungsarbeiten liegen im Mittel bei ca. 7.200 € pro Fußgängerüberweg. Die Kosten variieren aber stark, da einige FGÜ vollständig erneuert werden müssen.
Bei 73 Fußgängerüberwegen in der Stadt sind damit Gesamthaushaltsmittel in Höhe von ca. 525.000 € notwendig. Bis einschließlich des Jahres 2011 wurden in den jeweiligen Haushaltsplänen insgesamt 400.000 € veranschlagt, für die Jahre 2012 und 2013 sind weitere 100.000 € vorgesehen. Damit sollen die Maßnahmen weitgehend abgeschlossen werden können.


3.Produkt 54100000, Kostenstelle 9541000003, Unterhaltung der Straßenbeleuchtung

Für die Unterhaltung der bestehenden Straßenbeleuchtung werden ebenfalls jährlich Mittel in Höhe von 150 000,- € benötigt. Mit diesen Mitteln wird die bestehende Straßen- und Wegebeleuchtung gewartet und instand gesetzt. Insbesondere werden hierzu die Instandsetzungen der Beleuchtungskörper, die Reparatur von defekten Kabelzuführungen und der Ersatz veralteter Stromleitungen. Zum Teil werden mit diesen Mitteln auch kleine Ergänzungen und Korrekturen der Straßenbeleuchtung im Hinblick auf Lage, der Masten und deren Ausrichtungen vorgenommen. Die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung wird vom Werkhof der Stadt durchgeführt.

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