2209013/meetingminutes/2287435/paragraph

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Zur besseren Erreichbarkeit der Jagdreviere sollte eine Schneise in ein Waldgrundstück geschlagen werden. Dieses Vorhaben war jedoch nicht realisierbar, da der Grundstückseigentümer nicht bereit war, diese Schneise zu dulden. Die HGE hat daraufhin die Fledermausvorkommen aktuell nochmals untersuchen lassen. Das Ergebnis ist überraschend. Die gutachterliche Untersuchung ergab, dass der Wald und der Streuobstbestand von einem außergewöhnlich breiten Fledermausartenspektrum als Jagdhabitat intensiv genutzt werden. Die für Fledermäuse wesentlichen Quartier- und Nahrungshabitate blieben durch die Bebauung an der „Langenfelder Ziegelhütte“ weitestgehendst unberührt und stehen den Fledermäusen nach wie vor zur Verfügung. Die Waldschneise ist somit nicht mehr erforderlich.
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Zur besseren Erreichbarkeit der Jagdreviere sollte eine Schneise in ein Waldgrundstück geschlagen werden. Dieses Vorhaben war jedoch nicht realisierbar, da der Grundstückseigentümer nicht bereit war, diese Schneise zu dulden. Die HGE hat daraufhin die Fledermausvorkommen aktuell nochmals untersuchen lassen. Das Ergebnis ist überraschend: Die gutachterliche Untersuchung ergab, dass der Wald und der Streuobstbestand von einem außergewöhnlich breiten Fledermausartenspektrum als Jagdhabitat intensiv genutzt werden. Die für Fledermäuse wesentlichen Quartier- und Nahrungshabitate blieben durch die Bebauung an der „Langenfelder Ziegelhütte“ weitestgehendst unberührt und stehen den Fledermäusen nach wie vor zur Verfügung. Die Waldschneise ist somit nicht mehr erforderlich.
  
Insgesamt ist festzustellen, dass die ökologische Wertigkeit der an die Bebauung der „Langenfelder Ziegelhütte“ angrenzenden Flächen durch diese Bebauung in keiner Weise beeinträchtigt wurde. Eine Kopie des Gutachens erhält jede Fraktion.<br>
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Insgesamt ist festzustellen, dass die ökologische Wertigkeit der an die Bebauung der „Langenfelder Ziegelhütte“ angrenzenden Flächen durch diese Bebauung in keiner Weise beeinträchtigt wurde. <br>
  
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen Neumann</u> ergänzt, dass ursprünglich als Ausgleichsmaßnahme eine Flugschneise durch den Wald hätte erfolgen sollen. Aufgrund des Widerstands des Grundstückseigentümers war dies nicht möglich. Glücklicherweise hat sich jetzt durch das Monitoring eines renomierten Büros herausgestellt, dass diese Maßnahme nicht mehr erforderlich ist.
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<u>Stadtrat Reber</u> sieht die von den Naturschützern geforderten Maßnahmen kritisch. Ohne den Einspruch des Grundstückseigentümers wäre die Schneise - obwohl nicht nötig - geschlagen worden.
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<u>Stadträtin Herrmann</u> zeigt sich verwundert, dass ein Ausgleich auf privater Fläche - ohne Vertrag und ohne Wissen des Grundstückseigentümers - beabsichtigt war.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> führt den Grundsatz des Ausgleichs in unmittelbarer Nähe an.
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<u>Fachbereichsleiter Planen &amp; Bauen Neumann</u> berichtet, dass der Vertrag mit dem Grundstückseigentümer nicht zustande kam. Vom Vertrag abgesehen, steht es den Planungsbüros zu, über die Ausgleichsmaßnahmen frei zu entscheiden.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> bekräftigt, dass oftmals festzustellen ist, dass bei besiedelten Flächen im Gegensatz zu Ackerflächen die Artenvielfalt höher ist.
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Aktuelle Version vom 4. Januar 2012, 09:54 Uhr

Sachvortrag:

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Langenfelder Ziegelhütte“ wurden erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Auswirkungen einer Bebauung auf die vorhandenen Fledermausvorkommen geäußert.

Zur besseren Erreichbarkeit der Jagdreviere sollte eine Schneise in ein Waldgrundstück geschlagen werden. Dieses Vorhaben war jedoch nicht realisierbar, da der Grundstückseigentümer nicht bereit war, diese Schneise zu dulden. Die HGE hat daraufhin die Fledermausvorkommen aktuell nochmals untersuchen lassen. Das Ergebnis ist überraschend: Die gutachterliche Untersuchung ergab, dass der Wald und der Streuobstbestand von einem außergewöhnlich breiten Fledermausartenspektrum als Jagdhabitat intensiv genutzt werden. Die für Fledermäuse wesentlichen Quartier- und Nahrungshabitate blieben durch die Bebauung an der „Langenfelder Ziegelhütte“ weitestgehendst unberührt und stehen den Fledermäusen nach wie vor zur Verfügung. Die Waldschneise ist somit nicht mehr erforderlich.

Insgesamt ist festzustellen, dass die ökologische Wertigkeit der an die Bebauung der „Langenfelder Ziegelhütte“ angrenzenden Flächen durch diese Bebauung in keiner Weise beeinträchtigt wurde.

Anlage: Endbericht Untersuchung Fledermausvorkommen


Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass im Rahmen eines Bebauungsplans auch naturschutzrechtliche Belange geprüft werden. Bei Bedenken wie hier, ist ein Monitoring durchzuführen, durch welches sich ergeben hat, dass sich die Fledermauspopulationen nicht geändert haben.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt, dass ursprünglich als Ausgleichsmaßnahme eine Flugschneise durch den Wald hätte erfolgen sollen. Aufgrund des Widerstands des Grundstückseigentümers war dies nicht möglich. Glücklicherweise hat sich jetzt durch das Monitoring eines renomierten Büros herausgestellt, dass diese Maßnahme nicht mehr erforderlich ist.

Stadtrat Reber sieht die von den Naturschützern geforderten Maßnahmen kritisch. Ohne den Einspruch des Grundstückseigentümers wäre die Schneise - obwohl nicht nötig - geschlagen worden.

Stadträtin Herrmann zeigt sich verwundert, dass ein Ausgleich auf privater Fläche - ohne Vertrag und ohne Wissen des Grundstückseigentümers - beabsichtigt war.

Oberbürgermeister Pelgrim führt den Grundsatz des Ausgleichs in unmittelbarer Nähe an.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann berichtet, dass der Vertrag mit dem Grundstückseigentümer nicht zustande kam. Vom Vertrag abgesehen, steht es den Planungsbüros zu, über die Ausgleichsmaßnahmen frei zu entscheiden.

Oberbürgermeister Pelgrim bekräftigt, dass oftmals festzustellen ist, dass bei besiedelten Flächen im Gegensatz zu Ackerflächen die Artenvielfalt höher ist.

Auch Stadtrat Baumann hinterfragt, ob dieses umfangreiche Gutachten nötig war.

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass Monitoring-Aufgaben in einem rechtlichen Verfahren nur von qualifizierten, hierzu zugelassenen Büros durchgeführt werden dürfen.


Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

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