§ 191 - Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für das Rechnungsjahr 2011 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Sachverhalt ergibt sich aus der beiliegenden Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist.

Anlage 1: Nachtragshaushaltssatzung und -plan

Anlage 2: Gesamtplan

Anlage 3: Übersicht voraussichtliche Schulden

Anlage 4: Übersicht Rücklagen

Anlage 5: Darstellung voraussichtliche Entwicklung Liquidität

Beschluss:

Die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ für das Rechnungsjahr 2011 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
(33 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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