§ 188 - Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beteiligung der Nachbargemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall am Schulzentrum West (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Beteiligung der Nachbargemeinden Michelbach/Bilz, Michelfeld und Rosengarten ist für die Werkrealschule in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1974 und für die Realschule in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1999 geregelt. Für das Gymnasium besteht keine Vereinbarung.

Die Anwendung diese beiden sehr unterschiedlichen Vereinbarungen hat in der Vergangenheit immer wieder Probleme bereitet.
Herr Professor Giebler hat im Auftrag der beteiligten Gemeinden sowohl die Abrechnungen geprüft als auch einen Vorschlag zur Neuregelung erstellt, der die erkennbaren Unklarheiten beseitigt, neue Sachverhalte berücksichtigt und zu einem insgesamt wirtschaftlicheren, nachvollziehbaren und sichereren Abrechnungssystem zusammenführt (Näheres, siehe beil. Schreiben an alle Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden).

Anlage: Schreiben an alle Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden

Beschluss:

Das Vorgehen einer Ablösung der beiden unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Ziel der Schaffung einer einheitlichen Neukonzeption für beide Schularten wird genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Vorschlägen von Herrn Professor Giebler mit den Partnern in der Verwaltungsgemeinschaft zu verhandeln.
(einstimmig - 38 -)

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