§ 180 - Einleitung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft; hier: Energie (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft soll sich vornehmlich mit der Thematik der regenerativen Energiegewinnung als Grundlage einer nachhaltigen Energiewirtschaft auseinandersetzen. Schwerpunkte der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind somit

A) die Flächenausweisung für Windenergie,
B) die Flächenausweisung für Solarenergie und
C) die Flächenausweisung für Biogasanlagen.

Zu A) Windenergie:
Das Land Baden-Württemberg hat die Absicht, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg durch ein überdurchschnittliches Wachstum deutlich auszubauen. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens 10 % des Strombedarfs aus heimischer Windkraft gedeckt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, frühzeitig die möglichen Windkraftpotentiale zu eruieren und mögliche Standorte auf ihre Eignung und ihre Machbarkeit abzuprüfen.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben eine frühzeitige Untersuchung möglicher Potentialflächen eingeleitet. Die Untersuchung ergab, dass im Bereich verschiedener Höhenrücken dieser Region Windlasten erreicht werden, die eine effiziente Nutzung der Windkraft ermöglichen.

Im Rahmen der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans sind im Entwurfsstadium Flächen dargestellt, die aufgrund der festgestellten Windlasten geeignet sind, Windkraftanlagen aufzunehmen. Diese Flächen sollen im Rahmen von vertiefenden Untersuchungen weiter auf ihre Eignung und Machbarkeit geprüft werden. Neben der technischen Ver- und Entsorgung des Standortes spielen auch Aspekte wie natur- oder denkmalschutzrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Im Fall der nachgewiesenen Machbarkeit sollen diese Flächen dann als so genannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan festgeschrieben werden.

Zu B) Solarenergie:
Für Fotovoltaikanlagen wird ein fast ähnlicher Untersuchungsprozess (vgl. A) durchgeführt. Im Falle der Eignung und der Machbarkeit sollen dann Vorrangflächen für Fotovoltaikanlagen ausgewiesen werden.

Zu C) Biogasanlagen:
Die bestehenden Biogasanlagen werden erfasst und als Bestand festgeschrieben. Untersucht wird in diesem Bereich die Eignungsfähigkeit neuer Standorte, vor allen Dingen im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigung nahegelegener Wohngebiete. Sofern eignungsfähige Standorte gefunden werden, sollen hier Vorrangflächen für Biogasanlagen ausgewiesen werden.


Oberbürgermeister Pelgrim merkt an, dass man sich auch hier auf der Nutzungsebene befindet. Die Verfahren betreffen die Energiegewinnung aus Windkraft, Solar bzw. Biogas. Man steht unter Zeitdruck, da das Verfahrensende auf Herbst 2012 terminiert ist. Sind bis dahin keine Festlegungen getroffen worden, greifen die Einzelabwägungen - dies soll möglichst vermieden werden. Er weist außerdem darauf hin, dass es sich um Untersuchungsräume handelt. Die Flächen sind mit den Nachbargemeinden abgestimmt. In der Folge kommt es zu einer Abwägung hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, Windhäufigkeit und Grundstückseigentumsthemen.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann ergänzt, dass hinsichtlich Solar und Biogas vorhandene Anlagen festgeschrieben werden und Erhebungen stattfinden, wo weitere Anlagen möglich sind.

Stadträtin Niemann erkundigt sich, ob die Flächen im Bereich des Einkornhöhenrückens Richtung Sulzdorf aus dem F-Plan herausgefallen sind.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann teilt mit, dass diese Flächen im Flächennutzungsplan noch enthalten sind - an eine Änderung ist nicht gedacht.

Stadtrat Kaiser bittet um Informationen hinsichtlich der Eignungsprüfung.

Hierauf teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass der Bestand rechtlich abgesichert werden soll. Zu einer Ausweisung weiterer Flächen wird es wohl nicht kommen, da bereits Biogasanlagen in Rosengarten-Raibach, Gailenkirchen und in Gelbingen-Erlach betrieben werden.

Anlage: Untersuchungsflächen Windkraftanlagen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Rechtsverfahrens für die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Untersuchungen für die genannten Vorranggebiete durchzuführen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird ermächtigt, im Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats abzustimmen.
(einstimmig - 21 -)

Meine Werkzeuge