§ 179 - Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft; hier: Teil 7D (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die letzte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist vor ca. drei Jahren erfolgt. In der Zwischenzeit sind eine Vielzahl neuer Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen beschlossen worden, sodass eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes in Form einer weiteren Fortschreibung erforderlich ist.
Die Fortschreibung erhält die Bezeichnung 7D und hat drei wesentliche Merkmale zum Inhalt:

A Zuwachsflächen und weitere Flächen, die aufgrund anstehender Planungen entweder neu entwickelt oder umgewandelt werden müssen. Diese Flächen sind in den nachfolgenden Listen bzw. Lageplänen dargestellt und erläutert.

B Flächenänderungen, die aufgrund bereits zur Satzung beschlossener Bebauungspläne oder aufgrund zur Auslegung beschlossener Bebauungspläne diesen jeweiligen Beschlusslagen angepasst werden müssen. Die Bebauungsplanverfahren, die diese Änderungen auslösen, sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.

C Redaktionelle Änderungen.
Bei der Umstellung der analogen Planfassung auf eine digitale Planfassung sind eine Vielzahl von kleineren Flächenkorrekturen erforderlich geworden. Als Beispiel hierfür werden zwei kleinere Korrekturen vorgestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass hierfür keine besondere Beschlusslage erfolgen muss, sondern diesen Korrekturen im Rahmen eines Sammelbeschlusses zugestimmt werden kann.


Zu A

2.1 Güterbahnhof Schwäbisch Hall
Das Gelände war bisher überwiegend als Gewerbefläche ausgewiesen. Entlang der Bahnstrecke war eine Teilfläche als Bahngrundstück festgesetzt. Nachdem die Bahn zwischenzeitlich die Aufgabe als Bahnfläche schriftlich erklärt hat, wird vorgeschlagen, dieses Areal zukünftig als Mischbaufläche auszuweisen. Mit dieser Ausweisung ist eine variable Nutzung verbunden, die vom Erhalt bestehender Einrichtungen bis zur Entwicklung von beispielsweise Wohnflächen viele Möglichkeiten beinhaltet.

Anlage: Lageplan

2.2 Sonderbauflächen DIAK (westlich Heilbronner Straße)
Hier soll die bislang ausgewiesene Grünfläche, die aber faktisch als Parkplatz des DIAK angelegt ist, in die Gebietskulisse der Sonderbaufläche aufgenommen werden. Somit ist der Parkplatz für die DIAK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter planungsrechtlich sichergestellt.
Anlage: Lageplan

2.3 Kreuzäcker, nordöstliche Erweiterung
Nordöstlich der Kreuzäckersiedlung ist ein größeres Areal als Sonderbaufläche für Bildungseinrichtungen ausgewiesen. Im südöstlichen Teil ist eine Mischbaufläche festgesetzt. Diese Ausweisung ist aufgrund der zwischenzeitlich festgelegten Platzierung der Fachhochschule und der weiteren in der Nähe befindlichen Entwicklungsflächen nicht mehr notwendig. Die große räumliche Distanz zu der bereits bestehenden Einrichtung macht das Festhalten an dieser Ausweisung nicht mehr erforderlich. Stattdessen bietet sich der unmittelbar nordöstlich der Kreuzäckersiedlung gelegene Baustreifen für eine weitere Entwicklung dieser Siedlung an. Es wird vorgeschlagen, diesen entsprechend der im Lageplaneintrag vorgesehenen Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen.
Anlage: Lageplan

2.4. und 2.5 Kreuzäcker, Kreuzwiesenweg
In dem genannten Bereich war bisher eine Ausweisung als Gewerbebaufläche vorgesehen. Faktisch handelt es sich hier jedoch um ein Wohnbaugebiet. Eine Änderung ist langfristig nicht sichtbar. Es wird vorgeschlagen, der Situation mit der Ausweisung als Wohnbaugebiet Rechnung zu tragen. Am Südwestrand der Kreuzäckersiedlung befindet sich das Betriebsgelände der Deutschen Telekom, die Fläche ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbesimmung Post festgesetzt. Diesen Status hat die Telekom seit Jahren nicht mehr, die Fläche sollte daher von Gemeinbedarfsfläche zur Mischbaufläche umgewandelt werden.
Nordwestlich dieser Fläche war das Betriebsgelände der ehemaligen Druckerei Schwend als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es wird vorgeschlagen, das Betriebsgelände der ehemaligen Druckerei Schwend von Gewerbegebietsfläche zur Sonderbaufläche Bildungseinrichtungen umzuwandeln.
Anlage 1: Lageplan 1
Anlage 2: Lageplan 2

2.6 Johanniterstraße Hotel "Hohenlohe"
Zwischen den zwei bislang festgesetzten Sonderbauflächen ist eine nicht überplante weiße Fläche im Flächennutzungsplan eingetragen. Es wird vorgeschlagen diese Fläche ebenfalls als Sonderbaufläche entsprechend der Flächennutzung auszuweisen.
Anlage: Lageplan

2.7 Königsberger Weg
Das bisher als Grünfläche am Königsberger Weg gelegene Areal soll zu einer Wohnbaufläche für stadtnahes Wohnen umgewandelt werden.
Anlage: Lageplan

2.8 Rollhofsteige
Es wird vorgeschlagen, westlich der Rollhofsteige eine zweite Bauzeile entsprechend dem Lageplaneintrag zu entwickeln. In diese Gebietskulisse ist auch die Hofstelle des DIAKs eingebunden. Zur Realisierung ist eine Änderung der Gebietskulisse des dort ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes erforderlich.
Anlage: Lageplan

2.9 Ehemalige Stadtgärtnerei Breiteich Straße
Das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei ist bisher als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Freizeit" ausgewiesen. Im Zuge der Realisierung des Gewerbeparks West ist es erforderlich, für den Wertstoffhof West einen neuen Standort zu suchen. Der Standort der ehemaligen Stadtgärtnerei ist idealtypisch für eine derartige Einrichtung. Es wird vorgeschlagen, diese Fläche als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Wertstoffhof" auszuweisen.
Anlage: Lageplan

2.18 Heimbach-westlicher Ortsrand
Im Zuge der Grunderwerbsverhandlung der für den Gewerbepark West notwendigen Flächen westlich von Heimbach, wurde von den Anliegern der Wunsch geäußert, die bisherige Grünfläche als Mischbaufläche auszuweisen und somit rechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, dort noch Wohngebäude zu erstellen. Aus städtebaulicher Sicht steht dem nichts entgegen.
Anlage: Lageplan

2.19 Heimbacher Wohnpark
Auf der Fläche zwischen Heimbacher Dorfstraße und Aschenhausweg soll nach Abriss der aufgegebenen Gebäude einer Hofstelle eine Bebauung mit Wohngebäuden erfolgen.
Die Fläche, die bisher im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen ist, soll entsprechend ihrer Nutzung künftig als Wohngebiet dargestellt werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist vor Realisierung des Projekts erforderlich.
Anlage: Lageplan

Gailenkirchen

2.10 Büchelhalde
In Gailenkirchen sind derzeit nur noch wenige Baumöglichkeiten vorhanden. Der Ortschaftsrat hat vorgeschlagen, östlich der bestehenden Flursiedlung eine weitere kleine Entwicklungsfläche auszuweisen. Die Größe beträgt ca. 2 ha. Zur Realisierung ist eine Änderung der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebietes erforderlich.
Anlage: Lageplan

Gelbingen

2.12 Teilfläche DIAK
Entsprechend der Neukonzeption des Diakoniekrankenhauses werden die Flächen um das Gottlob-Weiser-Haus zukünftig nicht mehr für Krankenhauszwecke notwendig sein. Eine Umwandlung dieser Fläche von Sonderbaufläche in Wohnbaufläche wird daher als sinnvoll angesehen.
Anlage: Lageplan

2.13 Eltershöfer Steige und Ortsmitte
In der Ortslage von Gelbingen gibt es eine Reihe von Flächen, die zeitnah entwickelt werden sollen. Um die Entwicklung dieser für Wohnbauzwecke geeigneten Flächen zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die nördlich der Eltershöfer Steige gelegene Grünfläche als Wohnbaufläche auszuweisen. Eine entsprechende Ersatzfläche für die Anlage eines Spielplatzes ist in Gelbingen bereits seit langer Zeit vorhanden.
Gleiches gilt für die Grünfläche nördlich der Brauerstraße. Auch hier wird eine Entwicklung der gesamten Gebietskulisse angestrebt. Kernstück dieser kleinen Grünfläche ist eine historische alte Kegelbahn, die erhalten werden soll. Die Fläche soll als Mischbaufläche ausgewiesen werden.
Anlage: Lageplan

Hessental

2.14 Alte Grundwiesensiedlung
Der Landschaftsraum zwischen der Grundwiesensiedlung und der Ortskernbebauung ist teilweise als Grünfläche, teilweise als weiße Fläche bzw. landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Realität zeigt jedoch eine zunehmende Bebauung dieses Korridors. Es wird vorgeschlagen, diese Fläche insgesamt als Wohnbaufläche für eine weitere Entwicklung in Hessental auszuweisen. Als Übergangsfläche zum östlichen Landschaftsraum wird die Ausweisung einer Grünfläche vorgeschlagen.
Anlage: Lageplan

2.15 Ehemaliges Telekomgelände im Breitloh
Das ehemalige Telekomgelände Im Breitloh war bisher als Versorgungsfläche für die technische Ver- und Entsorgung eines Gebietes ausgewiesen. Diese Funktion hat diese Fläche nicht mehr. Die Fläche wird insgesamt einer gewerblichen Nutzung zugeführt, sodass die Ausweisung bzw. Umwandlung in Gewerbefläche notwendig ist.
Anlage: Lageplan

2.16 Sonnenrain
Die bisherige Planung für das Baugebiet Sonnenrain wird derzeit nochmals überarbeitet. Es ist aus städtebaulicher und aus erschließungstechnischer Sicht sinnvoll, diese Gebietskulisse in westliche Richtung bis zum angrenzenden Feldweg zu erweitern. Die Fläche soll wie der Sonnenrain als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Anlage: Lageplan

2.20 Ergänzung Grundwiesensiedlung Ost
Zur Arrondierung des östlichen Teils der Grundwiesensiedlung der noch nicht bebaut ist, soll noch eine weitere Teilfläche als Wohngebiet ausgewiesen werden.
Anlage: Lageplan

2.21 Solpark

Die Fläche östlich des alten Hangars, auf der früher zwei Wohngebäude standen, ist als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Messe" ausgewiesen. Eines der beiden Wohngebäude wurde im vergangenen Jahr abgebrochen. Das andere Wohngebäude wurde vor etlichen Jahren zu einem Bürogebäude, das an verschiedene Firmen vermietet ist, umgebaut. Eine Ausweisung dieser Fläche als Sonderbaufläche ist aus diesem Grund nicht mehr geboten.

Im ursprünglichen Bebauungsplan des Solpark war der Innenbereich westlich der Solarfabrik als Grünfläche ausgewiesen. Mit der Realisierung der Solarfabrik wurde bereits ein großer Teil dieser Grünfläche überbaut. Die weitere bauliche Entwicklung ist absehbar. Die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung wird im kommenden Jahr angegangen. Im Flächennutzungsplan ist hierzu die Änderung der Grünfläche als Gewerbefläche erforderlich.
Anlage: Lageplan

Sulzdorf

2.17 Sauhöhe
Vom Ortschaftsrat Sulzdorf wird gewünscht, zur langfristigen Sicherung der Gewerbegebietsflächen in Sulzdorf östlich des Gewerbegebietes Mahläcker ein weiteres Gelände als GE-Fläche auszuweisen. Es handelt sich um die so genannte Sauhöhe, hier soll eine Gewerbegebietsfläche in einer Größenordnung von ca. drei Hektar entstehen.
Anlage: Lageplan


Anlage 1: Flächenneuausweisungen und Änderungsflächen
Anlage 2: Parallelverfahren B. Plan Übersicht


Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann erläutert, dass die Flächen dargestellt werden, die umgewandelt bzw. neu ausgewiesen werden oder bei denen das so genannte Parallelverfahren durchgeführt wird.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass man sich auf der Ebene des Flächennutzungsplans und nicht bereits in dataillierten Bebauungsplänen befindet. Er betrachtet dies als „Stoffsammlung“. Weitere Anregungen, Änderungen oder Herausnahmen sind jederzeit möglich.

Herr Plieninger vom Planungsbüro Käser & Reiner erläutert, warum die Pläne noch recht ungenau sind (z. B. fehlen Straßennamen). Das Büro Käser & Reiner hat erst vor ca. sechs Monaten die Fortschreibung der Flächennutzungspläne vom Büro IKOS übernommen. Es werden weitere Informationen in die Pläne eingefügt.

Aufgrund dessen, dass man sich nur sehr schwer orientieren kann und es sich teilweise um sehr kleine Flächen handelt, die in Korrespondenz zu einer umliegenden Bebauung stehen, regt Stadträtin Striebel eine Vor-Ort-Besichtigung an. Genauere Pläne sollen bis zu diesem Termin vorliegen.

Stadtrat Vogt stellt klar, dass es heute keine Abstimmung geben wird.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert zu, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Vorab-Information handelt, diese soll jedoch als Vorberatung gelten.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann erläutert anschließend die Pläne 2.1 - 2.21.

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