§ 173 - Bebauungsplan "Diakonie-Klinikum"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. BPA vom 17.10.2011

Der Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 26.01.2011 im Entwurf aufgestellt. In der Zeit vom 20.03.2011 bis zum 20.04.2011 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Anregungen und Bedenken zu dem Planvorhaben ein. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange und Behörden gingen eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken ein. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der beiliegenden Liste aufgeführt.

Anlage 1: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Anlage 2: Begründung

Anlage 3: Lageplan


Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die o. g. Vorberatung. Vor dem endgültigen Satzungsbeschluss wird die konkrete Planung (Abläufe, Funktionen usw.) in der nächsten BPA-Sitzung im November durch das Planungsbüro vorgestellt.
Die Abwägung der Anregungen und Bedenken wird nach dem Auslegungsbeschluss vorgenommen.
Dieses Projekt stellt das zentrale Projekt auf dem Gebiet der Stadt Schwäbisch Hall für die nächsten Jahre dar.

Stadträtin Herrmann begründet, warum sie und ihre Fraktion den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nicht mittragen. Gegen den jetzt geplanten Standort spricht:

  1. Mehrkosten in Höhe von 20 - 30 Mio. € aufgrund der Hanglage, dies bedeutet auch Nachteile für eventuelle Zukunftsmaßnahmen;
  2. Keine verbesserten Betriebsabläufe;
  3. Durch die Realisierung in zwei Bauabschnitten ist damit eine sehr lange Bauzeit verbunden. Diese soll im laufenden Betrieb stattfinden.
  4. Die Planung mit nicht attraktiven 3-Bett-Zimmern im Hinblick auf eine eventuell mögliche Gesetzesänderung hin zu 2-Bett-Zimmern.
  5. Einen provisorischen Kinderklinikbau, welcher erst später in das Hauptgebäude eingegliedert wird.
  6. Hinsichtlich des Denkmalschutzes sollten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.

Stadträtin Herrmann führt aus, dass es seitens der Stadt genügend andere, sehr gut geeignete Alternativ-Standorte gegeben hat (Sonnenrain, Gelände im Bereich der Westumgehung). Sie ist ferner der Meinung, dass der mit einer Umplanung verbundene Zeitverlust durch einen Neubau auf der „grünen Wiese“ in einem Zug kompensiert werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim weist auf den Antrag des bedeutensten Unternehmens der Stadt hin. Dieses Unternehmen befasst sich bereits seit einigen Jahren mit seiner Zukunftsplanung. In dieser Zeit sind keine Anzeichen aufgetreten, die eine Entwicklung am Standort in Frage stellt, auch nicht durch die Äußerungen des Landrats, der Fraktionen des Kreistags oder der Fraktionen des Gemeinderats. Die Planungen wurden von einem der renommiertesten Planungsbüros für Klinikneubauten Deutschlands erstellt. Darüber hinaus gehende Betrachtungsweisen sind zumindest in Frage zu stellen. Das Land Baden-Württemberg hat ein klares Signal gesendet, die Planungen am jetzigen Standort zu unterstützen und auch Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Aus städtebaulicher Sicht spricht nichts gegen den jetzigen Standort. Oberbürgermeister Pelgrim plädiert die Entscheidung des Diaks zu akzeptieren und mit einem überzeugenden Votum zu versehen.

Stadtrat Preisendanz sieht keine andere Möglichkeit als dem Vorhaben zuzustimmen. Beide Seiten haben absolut überzeugende Argumente geliefert, jedoch hätten sich die Betroffenen (vor allem Ärzte) rechtzeitig und öffentlich zum geplanten Neubau äußern sollen.

Stadtrat Sakellariou reichen die vorgetragenen Argumente für eine Ablehnung nicht aus: Dem Vorwurf eines negativen betriebswirtschaftlichen Ablaufs kann er nicht folgen. Diese Beurteilung muss den Fachleuten überlassen werden. Die Mehrkosten durch die Hanglage werden von ihm nicht bestritten, jedoch wurde mit keinem Wort erwähnt, dass vorhandene Infrastruktureinrichtungen wie Parkhaus, Wege, Straße usw. genutzt werden können. Als dritten Punkt seiner Ablehnung führt er mangelnde Alternativen für eine spätere Nutzung an. Zu den betriebswirtschaftilchen Abläufen merkt er an, dass es sich nach dem Plan um ein Rechteck handelt, welches - gleich wie beim Bau auf einer „grünen Wiese“ - flexibel genutzt werden kann. Zurück bleibt für ihn nur ein Argument: Ein langer Bau im laufenden Betrieb, aber auch diese Frage überlässt er den Fachleuten. Aus Sicht der Stadt darf man diese sich hier bietende Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Stadtrat Weber unterstreicht, dass es sich hier um einen Antrag des Trägers handelt. Er geht davon aus, dass die vorgetragenen Argumente auch in der Entscheidung des Trägers Eingang gefunden haben. Wenn sich der Träger nun entschließt, den vorgeschlagenen Weg am vorhandenen Standort zu gehen, sollte die Stadt den Weg frei machen.

Stadträtin Herrmann verdeutlicht nochmals, dass es ihr um eine effektive, optimale und wirtschaftliche Struktur der Betriebsabläufe geht. Auch sie stand zu Beginn hinter den Planungen des Diaks, jedoch haben sich nach Kündigung der Gesundheitsholding zahlreiche Fragen ergeben. Sie sieht vor allem die Rolle des Diaks als Zentralversorger der Region in Gefahr. Alle Mitglieder des Gemeinderats tragen mit der hier vorliegenden Entscheidung eine große Verantwortung.

Stadtrat Vogt pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim bei: Die Entscheidungsbefugnis über den Neubau liegt beim Bauherrn und nicht bei der Stadt. Der Entscheidungsträger des Diaks (Verwaltungsrat) hat sich in einem langen Prozess für den bisherigen Standort entschieden. Es ist nun an der Zeit, diese Entscheidung zu stützen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass die Kündigung der Gesundheitsholding mit dem Diak-Neubau absolut nichts zutun hat. Er erinnert daran, dass trotz umfassender Kenntnisse einzelner Fraktionen zum Ablauf, die Kliniken unter der Trägerschaft des Landkreises stets rote Zahlen geschrieben haben, während das Diak es als einzigste geschafft hat - trotz seines mutmaßlichen schlechten Standards - betriebswirtschaftlich gute Ergebnisse zu liefern und seit bestehen der Holding, die Verluste der anderen Kliniken ausgleichen müsse. Für ihn sind außerdem keine neuen Kenntnisse ersichtlich, die eine Änderung der Planung rechtfertigen würden. Er erinnert an die Kriterien des Landes Baden-Württemberg: Krankenhaus-Zentralversorgung (Heilbronn, Bad Mergentheim, Schwäbisch Hall) verbunden mit einer pluralen Trägerlandschaft (Diak) - auch diese Argumente sprechen für einen Bau am jetzigen Standort. In einem künftigen Bebauungsplan-Verfahren für ein SO Klinikum zu argumentieren dürfte schwierig werden, zumal an dem jetzt vorgesehenen Standort eine SO Ausweisung mit den damit verbundenen Abwägungen bereits stattgefunden hat. Eine Argumentation der Stadt, gerade an dieser Stelle nicht zu bauen, ist nicht nachvollziehbar.

Beschluss:

Über die eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“wird entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung entschieden.

A) Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“
Der B-Plan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Ingenieurbüros Käser + Reiner vom 07.10.11 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Ingenieurbüros Käser + Reiner vom 07.10.11. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0124-01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(26 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge