§ 4/2 - Bebauungsplan "Diakonie-Klinikum"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 26.01.2011 im Entwurf aufgestellt. In der Zeit vom 20.03.2011 bis zum 20.04.2011 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Anregungen und Bedenken zu dem Planvorhaben ein. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange und Behörden gingen eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken ein. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der beiliegenden Liste aufgeführt.

Anlagen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Begründung
Lageplan

Beschluss:

Über die eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“wird entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung entschieden.

A) Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“
Der B-Plan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Ingenieurbüros Käser + Reiner vom 07.10.11 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Ingenieurbüros Käser + Reiner vom 07.10.11. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0124-01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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