§ 4/1 - Bebauungsplan "Gewerbepark Schwäbisch Hall-West"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. November 2011, 09:47 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wurde in der Zeit vom 06.04. bis 06.05.2011 öffentlich ausgelegt. Eine weitere öffentliche Auslegung fand gemäß der Beschlusslage des Gemeinderats in der Zeit vom 10.08. bis 12.09.2011 statt. In den jeweils genannten Zeiträumen wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Gleichzeitig hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf einzusehen.

Zu dem Vorhaben gingen eine Vielzahl von Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und seitens der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind nachfolgend aufgeführt.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt elf Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen insgesamt 15 Stellungnahmen ein.

Zur erneuten Offenlage gingen aus der Bürgerschaft sechs und von Seiten der Träger öffentlicher Belange elf Stellungnahmen ein, die sich inhaltlich jedoch geringfügig von den vorhergehenden unterschieden.

Anlagen
Lageplan
Art der baulichen Nutzung
Stellungnahme zur ersten öffentlichen Auslegung
Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Auslegung

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschriften zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros mquadrat im Maßstab 1:2000 vom 17.10.2011 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil.

Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros mquadrat vom 17.10.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“.

Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.

Meine Werkzeuge