§ 178/3 - Fragestunde: Gesplittete Abwassergebühren (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Weber erkundigt sich nach dem anvisierten Zeitplan. Er hält es für problematisch, ein Jahr rückwirkend zu veranschlagen.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte die Abwasser-Satzung mit den gesplitteten Gebührenmaßstab in diesem Jahr noch beschließen. Er hat dem Beratungsbüro eine Alternativrechnung in Auftrag gegeben, da die Kosten der Straßenentwässerungsflächen nicht genau bekannt sind. Der ursprünglich für die Gemeinden unserer Größe maßgebliche Wert beläuft sich auf 2,5 Mio. qm Fläche. Nach der Erhebung im Zusammenhang mit der Doppik haben sich 6,5 Mio. qm versiegelte Fläche zuzügl. 2 Mio. qm versiegelte öffentliche Flächen, also ingesamt 8,5 Mio. qm Fläche, ergeben. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage der Pauschalierung erneut. Das Planungsbüro hat nun die Aufgabe, die Aufteilungsmaßstäbe neu zu erheben. Die Größenordnung der hiermit verbundenen Kosten beläuft sich auf ca. 250.000 €/Jahr.

Stadtrat Dr. Pfisterer ergänzt hierzu, dass sich in einer Ortschaft der Fall ergeben hat, dass eine landwirtschaftliche Fläche auf der einen Seite der Straße über den Vorfluter entwässert wird, die andere Straßenseite über den Kanal. Die sich hieraus ergebende Ungerechtigkeit bei der gesplitteten Abwassergebühr ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass er das vorliegende Verfahren der Abrechnung der gesplitteten Abwassergebühr nicht gewünscht hat. Das Verfahren wurde über eine Gerichtsentscheidung der Kommune auferlegt. Er sieht in den Verfahren hier wie da Ungerechtigkeiten, hat jedoch vor, sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Eine Abhilfe der Beschwerde aus der Ortschaft ist nicht möglich.

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