§ 178/2 - Fragestunde: Umlegungsverfahren im Baugebiet „Mittelhöhe V - VIII“ (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Lindner erkundigt sich, ob durch das Umlegungsverfahren der Zeitplan negativ beeinflusst wird und welcher Anteil der Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt ist.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass das Umlegungsverfahren keinen Zeitverlust zur Folge hat. Der Anteil der Flächen, der sich noch nicht im Eigentum der Stadt befindet, beziffert er zwischen 35 - 40 %.

Stadtrat Bay bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Vorberatung des Umlegungsverfahrens im VFA vom 17.10.2011. Im HT war im Anschluss über eine Enteignung zu lesen. Er legt Wert darauf, dass über eine Enteignung nicht geredet wurde. Das Umlegungsverfahren ist mit einer Enteignung nicht zu vergleichen.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt die Aussage von Stadtrat Bay. Im Umlegungsverfahren erhält man das Grundstück an leicht veränderter Stelle.

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