§ 166 - Bebauungsplan "Diakonie-Klinikum"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 26.01.2011 im Entwurf aufgestellt. In der Zeit vom 20.03.2011 bis zum 20.04.2011 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Anregungen und Bedenken zu dem Planvorhaben ein. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange und Behörden gingen eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken ein. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der beiliegenden Liste aufgeführt.

Anlage 1: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Anlage 2: Begründung

Anlage 3: Lageplan


Zu Beginn stellt Oberbürgermeister Pelgrim fest, dass seitens des Diaks der Plan zum Neubau sowie die Antragstellung beim Sozialministerium steht. Entsprechende Entscheidungen wurden in der Mitgliederversammlung und im Verwaltungsrat mit großer Mehrheit getroffen. Er erinnert außerdem an das Abwägen der verschiedensten Alternativen in der Vergangenheit (Sonnenrain, Waldfriedhof/ Teurershof, An der Breiteich, Auwiesengelände). Das Diak hat nunmehr entschieden, dass der angestammte Platz der richtige ist. Hierfür sprechen auch die bestehende Infrastruktur, Ver- und Entsorgungsleitungen, ÖPNV-Anbindungen sowie ergänzende Investitionen, wie z. B. das ambulante Ärztehaus. Auf dem Gelände hat das Diak außerdem die besonders für den Träger nicht einfache Abwägung getroffen, auf zwei Denkmäler (Stammhaus und Kapellensaal) zu verzichten. Auch die Verwaltung trägt die Abwägung des Verzichts mit. Die Zumutbarkeit im Erhalt ist nicht gegeben. Das Stammhaus-Gebäude ist stark baufällig und wird seit weit über 20 Jahren nicht mehr genutzt. Eine alternative Nutzungskonzeption liegt nicht vor. Gleichzeitig stellt Oberbürgermeister Pelgrim fest, dass es nicht ausdrücklicher Wunsch der Verwaltung ist, diese Gebäude abzureißen.
Die Erschließungsarbeiten zur Baumaßnahme haben begonnen (Kreisverkehr). Es ist außerdem ausdrücklicher Wunsch des RP, möglichst bald mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.

Stadtrat Huppenbauer hat Bedenken: Seit dem GR-Beschluss im Januar 2011 ist einiges passiert (Kündigung der Holding, Rücknahme der Kündigung, Stellungnahme der Chefärzteschaft usw.). Außerdem sollte s. E. der Denkmalschutz eine höhere Rolle spielen und die Angelegenheit ist noch nicht entscheidungsreif.

Oberbürgermeister Pelgrim bezieht sich auf frühere Entscheidungen, wo die Nutzung von Denkmälern verändert bzw. ganz auf Denkmäler verzichtet wurde (z. B. Gaststätte Dreikönig oder Teilabriss des Denkmals im Kocherquartier zur Sicherstellung der weiteren Bebaubarkeit).

Stadtrat Sakellariou verweist darauf, dass der Träger entschieden habe auf die Denkmäler zu verzichten. Auch für eine eventuelle Nachfolgenutzung sind diese hinderlich.

Stadtrat Weber spricht sich dafür aus, dem Ansinnen des Trägers zu entsprechen und möglichst schnell einen Beginn zu ermöglichen.

Stadtrat Neidhardt regt an, das ehemalige Johanniterkrankenhaus eventuell zu translozieren und für die Gestaltung des Eingangsbereichs zu verwenden.

Für Stadtrat Baumann gehört das Diak zu Schwäbisch Hall. Für ihn ist es keine Frage, dem Bebauungsplan zuzustimmen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ wird entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung entschieden.

A) Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“
Der B-Plan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Ingenieurbüros Käser + Reiner vom 07.10.11 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Ingenieurbüros Käser + Reiner vom 07.10.11. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0124-01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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