§ 165 - Bebauungsplan "Gewerbepark Schwäbisch Hall-West"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. November 2011, 08:15 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wurde in der Zeit vom 06.04. bis 06.05.2011 öffentlich ausgelegt. Eine weitere öffentliche Auslegung fand gemäß der Beschlusslage des Gemeinderats in der Zeit vom 10.08. bis 12.09.2011 statt. In den jeweils genannten Zeiträumen wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Gleichzeitig hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf einzusehen.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt elf Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.
Von Seiten der Bürgerschaft gingen insgesamt 15 Stellungnahmen ein.

Zur erneuten Offenlage gingen aus der Bürgerschaft sechs und von Seiten der Träger öffentlicher Belange elf Stellungnahmen ein, die sich inhaltlich jedoch nur geringfügig von den vorhergehenden unterschieden.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Art der baulichen Nutzung

Anlage 3: Stellungnahme zur ersten öffentlichen Auslegung

Anlage 4: Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Auslegung


Oberbürgermeister Pelgrim bezieht sich auf die recht umfangreichen Abwägungen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben hat man sich bereits im Vorfeld eines Rechtsbeistandes bedient, so dass die Bestandskraft des Bebauungsplans gewährleistet ist.
Oberbürgermeister Pelgrim geht auf einzelne Abwägungen ein:

  1. Nutzung des Geländes:Da entlang der Bundesstraße eine Handelsnutzung vorgesehen ist, hierbei jedoch innenstadtrelevantes Sortiment ausgeschlossen ist, wurde auf Empfehlung des Rechtsbeistandes hier noch eine Einzelabwägung getroffen. Das ausgeschlossene Sortiment ist speziell mit der GMA abgestimmt.
  2. Fläche:Der nicht abwägbare Einspruch des Landwirts Bürk der Existenzgefährdung wurde durch entsprechende Verhandlungen mit dem Betroffenen ausgeräumt.
  3. Naturschutz:Mit den Naturschutzbehörden besteht jetzt Einvernehmen. Dieses konnte aufgrund umfangreicher Ausgleichsmaßnahmen erzielt werden.
  4. 1) Bürgerschaft/ Verlauf Planstraße 1:Der Vorschlag der Verkehrsführung über die Robert-Bosch-Straße musste aufgrund der nun vorliegenden Verkehrszahlen/ Verkehrsdichte verworfen werden.
    2) Bürgerschaft/ Verlauf Heidweg:Diesen Einwendungen wurde mit lärmmindernden Maßnahmen im Bebauungsplan begegnet.
    3) Bürgerschaft/ Verlauf der Planstraße 1/ Einwendungen Willi Kern:Auch diese Einwendungen wurden im Verhandlungswege beigelegt.
    4) Bürgerschaft/ EinwendungenStadtbus: Die Ausfahrt zur Raibacher Straße wird zeitlich befristet.

Weitere wichtige Argumente für den Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplans sind:

  • Es ist im Westen kein freiverkäufliches Grundstück mehr vorhanden.
  • Da es sich um ein interkommunales Gewerbegebiet handelt, haben die Gemeinden Michelfeld und Rosengarten auf eigene Flächenausweisungen verzichtet.
  • Im vorliegenden Bebauungsplan ist ein Sondergebiet Vollzugsanstalt ausgewiesen. Die vorausschauende Vorratspolitik der Stadt wird vom Land unterstützt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans wurde signalisiert, die ausgewiesenen Flächen erwerben zu wollen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschriften zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros mquadrat im Maßstab 1:2000 vom 17.10.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros mquadrat vom 17.10.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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