2208957/meetingminutes/2273406/paragraph

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Aktuelle Version vom 3. November 2011, 08:09 Uhr

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim hat dieses Thema auf Anregung von Stadtrat Dr. Pfisterer (s. BPA 26.04.2010, § 74/3) auf die heutige Tagesordnung genommen.

Dipl.-Ing. Schöfl beleuchtet die Ziele der Bauleitplanung nach § 1, Abs. 5 BauGB bzw. § 11, Abs. 1 LBO anhand einer Präsentation. Er betrachtet diese Ziele im Kontext eines engen Bebauungsplans, eines offenen Bebauungsplans bzw. der Beurteilung nach § 34 BauGB. Er berichtet außerdem von seinen Ergebnissen hinsichtlich Bauherr, Stadt, Ewigkeitsanspruch, Qualität, Markt, Städtebau, öffentlicher Raum und Zeit unter dem Aspekt der drei verschiedenen Arten der Bauleitplanung. Er stellt außerdem verschiedene Beispiele der Bauleitplanung der letzten Jahre in Schwäbisch Hall mittels Fotos vor. Nach Auffassung von Dipl.-Ing. Schöfl wird der Bauleitplanung in Zukunft immer weniger Bedeutung zukommen. Die Beurteilung eines Bauvorhabens wird künftig projektbezogen erfolgen. Die Qualität einer Bauleitplanung für ein bestimmtes Baugebiet wird sich nicht aus strengen/ engen Vorgaben herleiten lassen. Künftig sollte vermehrt auf die Gestaltung des öffentlichen Raums Wert gelegt werden, alles andere steht zum Großteil in der Entscheidung des Bauherren. Im Kampf um Einwohner und damit die Bauherren wird es außerdem für die Kommune entscheidend sein, ob sie weiterhin an engen Bebauungsplänen festhält. Erfahrungsgemäß schrecken enge Bebauungspläne die Bauherren ab und es ist zu beachten, dass sich der Angebotsmarkt hin zum Käufermarkt entwickelt hat.

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