§ 163/1 - Fragestunde: Einführung eines Party-Passes in Schwäbisch Hall - Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Stadtrat Dr. Pfisterer vom 29.06.2011 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Anfrage, s. GR 29.06.2011, § 114/12

Der PartyPass ist eine Initiative des "Netzwerk Neue Festkultur" in Baden-Württemberg.

Er ist eine gute Möglichkeit für minderjährige Festbesucherinnen und Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, konnte bislang den Personalausweis einbehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Durch eine Änderung des Personalausweisgesetzes ist dies seit Oktober 2010 nicht mehr möglich.

Nun besteht mit dem PartyPass die Möglichkeit, dass genauso weiterverfahren wird wie bisher: Anstatt des Personalausweises wird der PartyPass (nach Überprüfung der Angaben anhand des Originalausweises) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.

Damit kann das bewährte Verfahren am Einlass einer Veranstaltung weiter praktiziert werden.

Der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises und die Polizei (Prävention) sind dabei, den PartyPass auch im Landkreis einzuführen und werden ab Herbst mit Veranstaltern in Kontakt treten.

Den PartyPass können Jugendliche dann kostenfrei aus dem Internet herunterladen, ausfüllen, ein Foto einfügen und nutzen.

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